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Hessische Rettungsmedaille

Anerkennung für Rettungstaten

Allgemeines

Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr oder ist ihr Handeln ohne Erfolg geblieben, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.

Die Rettungsmedaille ist aus Silber und hat einen Durchmesser von 2,5 Zentimeter. Auf der Vorderseite zeigt sie über dem Wort ,,Hessen" das Landeswappen, auf der Rückseite, umgeben von einem Eichenkranz, die Aufschrift ,,Für Rettung aus Gefahr". Sie wird an einem orangefarbenen Band getragen, das an den Rändern von einem schmalen weißen Streifen durchzogen ist.

Verfahren

Die Hessische Rettungsmedaille wird vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen.

Rechtsgrundlagen