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Ehrenplakette des Kreises

Für Verdienste um das öffentliche Wohl & Ansehen

Mit der Ehrenplakette des Kreises Offenbach werden Verdienste um das öffentliche Wohl und das Ansehen des Kreises Offenbach anerkannt. Die Auszeichnung kann verliehen werden:

    • bei hervorragenden langjährigen Verdiensten um die Demokratie, das Leben und das allgemeine Wohl der Kreisbevölkerung,
    • bei Ausübung ehrenamtlicher Funktionen als Abgeordnete des Kreistages oder als Mitglied des Kreisausschusses, wobei diese Tätigkeit in der Regel mindestens drei Legislaturperioden umfassen soll,
    • bei vorbildlichen Hilfeleistungen, durch die andere vor Schaden bewahrt oder aus Not und Gefahr gerettet werden,
    • bei einer Einzelleistung von besonderer Bedeutung, die beispielhaft für die Allgemeinheit ist,
    • an Personen, die sich durch hervorragende Leistungen auf kommunalpolitischem, sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem oder sportlichem Gebiet oder in anderer Weise um den Kreis Offenbach besonders verdient gemacht haben.

Anregungen zur Ehrung können von jedermann eingereicht werden. Sie sollen begründet sein und darlegen, worin die Verdienste bestehen. Soweit Zeiten für die Ehrung maßgebend sind, sind diese gegebenfalls in geeigneter Form nachzuweisen.