Kindertageseinrichtungen
Im Kreis Offenbach sind qualitativ gute und tragfähige Betreuungsangebote für alle Altersstufen vorhanden. Jedes Kind, das den ersten Geburtstag erreicht hat, hat einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die Städte und Gemeinden des Kreises haben ihre Verpflichtung angenommen, die Tageseinrichtungen für Kinder ausgebaut und sind in aller Regel in der Lage, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zeitnah zu erfüllen. Die Versorgung mit Plätzen in der Altersstufe der drei- bis sechsjährigen Kinder ist gut. Auch bei der Versorgung der unter dreijährigen und der Schulkinder kann der Kreis Offenbach gemeinsam mit den Kommunen auf eine heute schon vorhandene Infrastruktur aufbauen.
Sie suchen eine Einrichtung, die Ihr Kind betreut. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren bis hin zu Einrichtungen für Grundschulkinder.
Wenn Sie ein bestimmtes Angebot in einer Kommune suchen, nutzen Sie die spezielle Suchmöglichkeit. Dort können Sie sich beispielsweise nur die Hortangebote in Ihrer Kommune anzeigen lassen.