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Häusliche Gewalt

Kein Kavaliersdelikt, sondern Straftat

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller oder psychischer Gewalt zwischen Personen die in einer Wohnung leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in einer Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt.

Häusliche Gewalt ist dabei keinesfalls eine Privatangelegenheit oder ein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand.

Sie kann vielfältige Erscheinungsformen haben. Diese reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigungen oder gar zur versuchten oder vollendeten Tötung.

Häusliche Gewalt betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen und Kulturen und ist Ausdruck eines andauernden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter beziehungsweise Täterin und Opfer.

Beziehungen, in denen Gewalt ausgeübt wird, unterliegen häufig einer Eigendynamik, die einem bestimmten Muster folgt. Typisch ist dabei, dass sich die Situation zunächst beruhigt und der oder die Gewaltausübende sich entschuldigt, dann aber weiter gewalttätig wird. Eventuell werden mit der Zeit die Abstände zwischen den einzelnen Gewaltausbrüchen kürzer und die Schwere der Gewalt nimmt zu. Studien belegen, dass etwa ein Viertel aller Frauen in Deutschland irgendwann in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt wird.

Auch Kinder sind von dieser Gewalt betroffen, wenn sie in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten. Diese Kinder neigen dann oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert beziehungsweise umgehend gestoppt werden.

Wer Opfer häuslicher Gewalt ist, kann sich an zahlreiche Institutionen im Kreis wenden, etwa das Frauenhaus sowie die angeschlossene Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen“, den Kinderschutzbund oder das Jugendamt. Aber natürlich auch unter der 110 an die Polizei. Im Kreis gibt es zudem eine Anti-Gewalt-Beratung für Männer. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist für Betroffene rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08000 116-016 erreichbar. Das Hilfetelefon gibt es in 17 Sprachen. Tiefergehende Informationen findet man auch auf der Seite Frauennotrufe-Hessen.