In der gesamten Kreisverwaltung gilt die dringende Empfehlung, eine medizinische Maske zu tragen.
Für viele Zulassungsvorgänge können Sie gern auch unsere Online-Dienste nutzen! Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren! Montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich. Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde:
Langen | https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html |
Mühlheim | https://tevis.ekom21.de/mlm/select2?md=3 |
Seligenstadt | https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 |
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht ab sofort nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Eine Maskenpflicht gilt weiterhin
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten
Eine Testpflicht gilt weiterhin
Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests anlässlich der Bürgertestungen.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Ist das Ergebnis Ihres
positiv, müssen Sie sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Pflicht beginnt unmittelbar mit dem vorliegen des positiven Testergebnisses. Es ist keine gesonderte Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts notwendig, denn dies ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt nach Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Die Isolation soll eigenverantwortlich fortgesetzt werden, solange Krankheitssymptome für COVID-19 vorliegen, und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden.
Wichtig: Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist der PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Die Isolationspflicht beginnt unmittelbar mit dem Vorliegen des positiven Testergebnisses - sowohl bei einem positiven PCR-Test als auch bei Antigen-Tests und solchen zur Eigenanwendung (Selbsttest). Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion zusätzlich per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist dieser PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Es ist in allen der vorgenannten Fälle keine gesonderte Verfügung des Gesundheitsamts mehr notwendig. Die Quarantäne-Pflicht ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt mit Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Bestehen nach Ablauf der fünf Tage weiterhin Krankheitssymptome einer Covid-19-Infektion, ist die Quarantäne eigenverantwortlich fortzusetzen und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit zu beenden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Für Haushaltsmitglieder besteht bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses keine Quarantänepflicht.
Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person im Haushalt lebt, persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen. Es wird empfohlen, sich täglich zu testen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.
Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen.
Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens.
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen. Die Testung darf frühestens am fünften Tag nach dem positiven Test durchgeführt werden.
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03.06.2022 12:10 Uhr
Herzlich Willkommen im Kreis Offenbach!
Vielen Dank für Ihr Interesse am Bildungsnewsletter, der Sie regelmäßig rund um das Thema Bildung informiert. Sollten Sie Informationen oder auch Anregungen für den Newsletter machen wollen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Über eine Weiterleitung an andere Interessierte freuen wir uns!
Ihr kommunales Bildungsmanagement
Vielfältige Informationen zur Lage und zum Visum, Private Aufnahme von Geflüchteten, FAQ zu Hilfsangeboten, Förderprogramm für ehrenamtliche Initiativen, Sport & Ukraine finden Sie auf der Website des Kreis Offenbach. Die Website kann durch den Google-Translate-Button oben rechts in Ukrainisch und anderen Sprachen ausgegeben werden.
Sie sind geflüchtet und haben nicht genug Geld zum Leben oder brauchen Unterstützung? In Deutschland bekommen Sie dafür Sozialleistungen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Seit dem 1. Juni bekommen Menschen, die seit Februar aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, Sozialleistungen nach einem anderen Gesetz. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II – oder kurz SGB II) und werden von einer anderen, größeren Behörde – dem Jobcenter – betreut. Im Kreis Offenbach heißt der Jobcenter „ProArbeit“. Durch diesen Wechsel der Zuständigkeit und des „Rechtskreises“ bekommen Sie mehr Sozialleistungen und eine bessere Unterstützung.
Wichtig: Anträge aus Sozialleistungen müssen bei der ProArbeit erneut gestellt werden - direkt zum Antrag.
Sie werden erneut wichtige Dokumente und Papiere mit dem Antrag abgeben müssen. Zum Beispiel Kopien aller Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen, Kopien aller Pässe – und noch weitere Papiere.
Sie haben Kinder unter 18 Jahren? Stellen Sie auch einen Antrag auf Kindergeld.
Empfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin für die Antragstellung, damit ein Dolmetscher bei Bedarf bestellt wird.
Mit Ihren Fragen zu Sozialleistungen, Aufenthalt und Gesetzen können Sie sich an die Migrationsberatungsstellen wenden. Diese befinden sich im Kreishaus sowie in vielen Kommunen im Kreis Offenbach: Übersicht über die Migrationsberatung
Die Migrationsberatung berät außerdem zu den Themen Familie, Deutsch- und Integrationskursen, Arbeit, Ausbildung und Schule. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.
Bei Fragen zur schulischen und beruflichen Weiterentwicklung ist die Bildungsberatung des Kreises Offenbach ist eine wichtige Anlaufstelle. Sie berät neutral, trägerunabhängig und kostenfrei – auch zu Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung. Das Büro befindet sich in Dreieich.
Beratung zum Einstieg in den Arbeitsmarkt erfolgt über das Jobcenter (SGB II). Solange Sie noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.
In Deutschland stehen Ihnen verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Kinder im Alter bis drei Jahren werden in der Kinderkrippe betreut. Ab dem dritten Lebensjahr und bis zum Schuleintritt besuchen die Kinder eine Kindertagesstätte (Kita) beziehungsweise einen Kindergarten. Die Kita bietet im Gegensatz zum Kindergarten eine Betreuung von morgens bis zum späten Nachmittag an. Kindertagespflegemütter sind eine weitere Betreuungsalternative.
Der Wegweiser bietet erste Informationen zur Kindertagesbetreuung in Deutschland. Er richtet sich an geflüchtete Familien sowie Privatpersonen, Einrichtungen und Organisationen, die Geflüchtete zum Thema Kindertagesbetreuung beraten.
Die FAQs zum Kindergarten des Bundeselternnetzwerks der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe bieten einen guten Überblick.
Anmeldung zum Betreuungsangebot vor Ort: Die Anmeldung ihrer Kinder erfolgt häufig an zentraler Stelle über ein Informationsportal in den Kommunen. Ebenso finden Sie darunter auch weitere Informationen oder auch Ansprechpersonen für Fragen zur Anmeldung, zum Betreuungsangebot, zu Gebühren et cetera.
Übersicht Kinderbetreuung & Kita-Platzvergabe
Die Betreuung ihrer Kinder findet in der Regel in der Familie einer Tagespflegeperson statt. Vermittlungsstellen unterstützen bei der Suche nach Kindertagespflegeperson.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege
Haben Sie Interesse an einer Betreuung von Kindern? Oder kennen Sie eine Person, die Interesse daran haben? Im Kreis Offenbach werden Menschen mit Interesse an einer Tätigkeit in der Kinderbetreuung gesucht. Im Herbst ist eine Informationsveranstaltung zu den verschiedenen Qualifizierungs- und Arbeitsmöglichkeiten in der Kinderbetreuung geplant.
Bei Interesse an der Veranstaltung schreiben Sie bitte eine E-Mail an das Bildungsmanagement.
In Kindertagesstätten ist eine Masernschutzimpfung Pflicht. Vom Robert Koch-Institut wird zudem die Corona-Schutzimpfung für Kinder ab fünf Jahren empfohlen.
Im Kreis Offenbach stehen Ihnen unterschiedliche Deutschsprachangebote zur Auswahl.
Fragen und Antworten des BAMF zum Integrationskurs
Die Kursanbieter beraten Sie ebenfalls zum Integrationskurs. Sie haben die freie Wahl und können frei entscheiden, bei welchem Anbieter Sie einen Integrationskurs besuchen möchten: Suche nach Kursträgern und freien Kursplätzen im Kreis Offenbach
Die Integrationskurse des BAMF und die hier erworbenen Abschlusszertifikate sind gesetzlich und von Behörden und Arbeitgebern anerkannt. Deshalb sind Integrationskurse sehr populär. Integrationskurse sind aber auch inhaltlich sehr anspruchsvoll. Sie bestimmen den Wochenalltag über Monate. Für Alleinerziehende und Eltern ohne gesicherte Kinderbetreuung sind Integrationskurse eine Herausforderung. Längere Pausenzeiten können zu Lernrückständen führen.
Je nach Lebenslage können andere Deutschförderangebote, wie zum Beispiel MitSprache Deutsch4U oder der BAMF-Erstorientierungskurs, eine Alternative sein. Je besser Ihr Deutschsprachverständnis und je klarer ihre Lebenssituation (gesicherte Kinderbetreuung) mit Beginn des Integrationskurses sind, desto wahrscheinlicher ist ein nachhaltiger Deutscherwerb und erfolgreicher Kursabschluss.
Informationen zu BAMF-Erstorientierungskursen
Informationen zu MitSprache Deutsch4U
Folgende Stellen können bei Fragen zum Deutschkursangebot vor Ort weiterhelfen:
Mit Hilfe der Übersicht des Bildungsmanagements können Sie nach Angeboten zur Deutschsprachförderung suchen. Sie finden zudem viele ergänzende Informationen und wichtige Ansprechpersonen. Die Übersicht richtet sich insbesondere an Hauptamtliche und wird circa zweimal jährlich aktualisiert. Das Bildungsmanagement stellt diese Übersicht gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie eine kurze E-Mail mit dem Betreff „Übersicht Deutschangebote“ an das Bildungsmanagement bildungskoordination@kreis-offenbach.de.
Das VHS Lernportal bietet verschiedene Deutsch- und Integrationskurse in unterschiedlichen Sprachen an. Derzeit gibt es noch keine Kurse in ukrainischer Sprache, aber Kurse in russischer Sprache.