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FAQ Helfen

Ich kenne eine Person, die aus der Ukraine geflüchtet ist, und möchte diese Person bei mir aufnehmen. Was ist zu tun?

Diese Personen sind anzumelden. Die einzelnen Schritte sind unter Private Aufnahme dargestellt.

Ich kenne eine Person, die aus der Ukraine geflüchtet ist, und kann sie nicht bei mir aufnehmen. Was ist zu tun?

Wenn keine Möglichkeit besteht, diese Person zumindest vorrübergehend bei sich unterzubringen, dann muss sich die geflüchtete Person in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen als zentralen ersten Anlaufpunkt melden, da diese Einrichtung für die kurzfristige Unterbringung zuständig ist. Inzwischen gibt es eine Außenstelle an der Messe in Frankfurt. Diese Personen erreichen die Einrichtung in Frankfurt am besten per S-Bahn oder Zug zum Hauptbahnhof Frankfurt.

Soll man privat Ukraine-Geflüchtete aus dem Grenzgebiet abholen?

Der Kreis Offenbach rät dringend ab, auf gut Glück und ohne engere Bezüge Menschen in die Region zu bringen. Es sollte geklärt sein, wo familiäre Bindungen bestehen und wo die Menschen in den ersten Tagen unterkommen. Eine Unterbringung in einem bekannten Umfeld ist für das Ankommen und Einfinden der Geflüchteten in den hiesigen Alltag von enormem Vorteil.

Für diese Personen ist die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen der zentrale erste Anlaufpunkt und für die kurzfristige Unterbringung zuständig.

Wo müssen sich Einzelpersonen oder Familien nach der Einreise melden?

Wer aus der Ukraine kommt und in Deutschland Schutz sucht, erhält Schutz. Eine Meldung bei deutschen Behörden ist formal in den ersten Tagen nicht nötig.

Dies ist jedoch sehr sinnvoll, um Hilfen und Fragen der Unterbringung zentral zu koordinieren. Gerade, wenn noch nicht klar ist, wo man in der nächsten Zeit wohnen wird, hilft der Kreis Offenbach.

Die einzelnen Schritte sind unter Private Aufnahme dargestellt.