Kulturförderung
Der Kreis Offenbach fördert kulturelle Einrichtungen und Projekte, kulturtreibende Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen und Körperschaften auf Basis der Kulturförderrichtlinie. Diese können beim Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur beantragt werden. Dafür stellen wir Ihnen eine Reihe von Anträgen zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung der Kreisbeihilfe ist, dass die Antragssteller nicht gewinnorientiert auftreten und sich idealistisch am kulturellen Leben im Kreis Offenbach beteiligen. Ebenso werden Publikationen und Veröffentlichungen, die sich mit lokalen und historischen Ereignissen beschäftigen oder diese dokumentieren, unterstützt. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass die betreffende Stadt beziehungsweise Gemeinde die Publikation im angemessenen Rahmen, mindestens aber in gleicher Höhe wie der Kreis, fördert. Eine Zuwendung kann zudem nur für im Bewilligungsjahr herausgegebene Veröffentlichungen bereitgestellt werden.
Wer kann gefördert werden?
-
- kulturelle Einrichtungen und Projekte
- kulturtreibende Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen und Körperschaften
Was wird gefördert?
-
- Musik- und Gesangvereine
- Musikschulen
- Zusammenarbeit von kulturtreibenden Vereinen mit Schulen und Musikschulen
- Vereinsanlagen
- Kulturprojekten
Anträge nach der Kulturförderrichtlinie
Zusätzlich werden der Kulturpreis sowie der Kulturförderpreis im Wechsel verliehen, um besondere Leistungen zu würdigen. Fördermittel gibt es auch bei anderen Institutionen etwa beim Land Hessen, der Stiftung der Sparkasse Langen-Seligenstadt oder über verschiedene regionale und überregionale Kulturstiftungen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang der Kulturkoffer Hessen. Die Initiative unterstützt Modellprojekte, die das Ziel haben, Kinder und Jugendliche frühzeitig für Kunst und Kultur zu begeistern.
Sie haben Fragen? Das Team des Bereichs Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur berät Sie gerne.