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Förderung Musik- & Heimatvereine

Musik und Museen als Gradmesser einer aufgeklärten Gesellschaft

Musik, Kunst und Museen stellen für eine Gesellschaft einen eigenen Wert dar. Sie sind wesentliche Eckpfeiler einer toleranten und vielfältigen Gesellschaft und stehen wie kaum eine andere gesellschaftliche Kraft für Meinungsfreiheit und Demokratie. Musik und Ausstellungen können die Widersprüche innerhalb einer Gesellschaft fokussieren, historische Brüche oder Kontinuitäten aufzeigen oder Widerspruch provozieren. Die Freiheit der Kunst ist daher auch immer ein Gradmesser für den Fortschritt der Aufklärung innerhalb einer Gesellschaft. Kunst kann aber auch einfach kreativ sein, Freude machen und Menschen zusammenbringen. Genau diese Variabilität, dieses Potpourri von Ansätzen und Möglichkeiten verleiht der Kultur ihren einzigartigen Stellenwert. Deshalb fördert der Kreis Offenbach Musik, Kunst und Kultur.

Die Fördermittel stellten eine freiwillige Leistung des Kreises dar. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Musik- & Gesangvereine/Musikschulen

Die Arbeit unserer zahlreichen Musikvereine beziehungsweise -organisationen besitzt sowohl einen hohen Stellenwert im kulturellen Bereich als auch für die Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger. Wegen ihrer wichtigen Aufgabe in unserer Gesellschaft werden die Vereine durch den Kreis Offenbach unterstützt. Der Kreis Offenbach leistet einen Beitrag, um für die Vereine die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zur Bewältigung der zu bestreitenden Aufgaben zu verbessern und insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen zu unterstützen.

Förderungsvoraussetzungen

Förderungsmittel können von

    • Musik- und Gesangvereinen
    • Musik- und Spielmannszügen, Kirchenchören und Posaunenchören
    • Jazzclubs

in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für die Bewilligung einer Kreisbeihilfe ist, dass der Förderungsberechtigte einen Mitgliedsbeitrag von mindestens

    • 1,50 Euro bei Kindern und Jugendlichen und
    • 3,00 Euro bei Erwachsenen monatlich erhebt und eine zumutbare Eigenleistung erbringt.

Antragstellung

Soweit die Richtlinien keine besonderen Aussagen treffen, sind Zuwendungen schriftlich zu beantragen beim Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur zu beantragen. Die Anträge sind bis spätestens 15. November eines Jahres einzureichen.

Gegenstand der Förderung

Musik und Gesangvereine

    • Beschaffung und Reparatur
    • Beschaffung von Notenmaterial
    • Beschäftigung von Chorleiterinnen und Chorleiter, Dirigentinnen und Dirigenten sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter
    • Fahrt- und Übernachtungskostenzuschuss für die Teilnahme Jugendlicher an Veranstaltungen und Freizeiten im In- und Ausland
    • Förderung von internationalen Veranstaltungen innerhalb des Kreisgebietes
    • Förderung von Vereinsdachorganisationen
    • Pauschalbetrag für aktive jugendliche Mitglieder
    • Förderung von Maßnahmen der Integration von Migrantinnen und Migranten

Musikschulen

    • Zusammenarbeit von Musik- und Gesangvereinen mit Schulen und Musikschulen
    • Beschäftigung von Chorleiterinnen und Chorleiter, Dirigentinnen und Dirigenten sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter
    • die Erstattung der notwendigen Fahrtkosten
    • die Beschaffung von Instrumenten und Noten

Vereinsanlagen

    • Neubau
    • Erweiterung

Antragsfrist: bis zum 31. März eines Jahres.

Veröffentlichungen Geschichts- & Heimatpflege

Förderungsvoraussetzungen

Förderungsmittel können in Anspruch genommen werden von

    • Geschichts- und Heimatvereinen,
    • Privatpersonen,
    • Bürgervereinigungen

Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass die betreffende Stadt beziehungsweise Gemeinde die Publikation im angemessenen Rahmen, mindestens aber in gleicher Höhe wie der Kreis, fördert. Eine Zuwendung kann nur für im Bewilligungsjahr herausgegebene Veröffentlichungen bereit gestellt werden.

Antragstellung

Anträge sind schriftlich mit Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen bei dem Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur. Den Anträgen ist eine Stellungnahme der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung beizufügen.

Gegenstand der Förderung

Veröffentlichungen, die sich mit historisch-lokalen Untersuchungen befassen und die Entwicklung der Kreisgemeinden zum Gegenstand haben.

Heimatmuseen

Museen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeinwesens. Die wachsende Erkenntnis von ihrer gesellschafts- und bildungspolitischen Bedeutung hat den Museen unserer Zeit weithin neue Impulse gegeben. Die kontinuierliche Zunahme der Museumsbesucherinnen und -besucher in den letzten Jahren ist nicht nur ein Indiz für das wachsende Geschichtsbewußtsein unseres Volkes, sondern auch eine Wirkung der gesteigerten Aktivitäten der Museen selbst.

Förderungsvoraussetzungen

Förderungsmittel können in Anspruch genommen werden von

    • Geschichts- und Heimatvereinen,
    • Privatpersonen
    • Von Geschichts- und Heimatvereinen sowie von Privatpersonen jedoch nur insofern, als sich die jeweilige Stadt beziehungsweise Gemeinde gleichermaßen an der Projektförderung beteiligt.

Antragstellung

Anträge sind schriftlich unter Beifügung eines Kosten- und Finanzierungsplanes bis zum 31. Mai eines Jahres einzureichen bei dem Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur.

Anträgen von Geschichts- und Heimatvereinen sowie Privatpersonen ist eine Stellungnahme der betreffenden Stadt beziehungsweise Gemeinde beizufügen.

Gegenstand der Förderung

    • Neubau, Umbau und Erweiterung von Heimatmuseen
    • Erwerb von Vitrinen und Spezialbeleuchtung, soweit die Beschaffung im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme nach dem vorausgegangenen Punkt erfolgt.
    • Maßnahmen zur Sicherheit der Museumsbestände wie beispielsweise der Einbau einer Alarmanlage.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind:

    • Erwerb, Konservierung, Restaurierung und Inventarisierung von Exponaten
    • Maßnahmen zur Erläuterung der Schausammlungen, wie beispielsweise Herstellung von Katalogen, Museumsführern
    • Maßnahmen zur Aktivierung der Museumsarbeit, wie beispielsweise Sonderausstellungen, Bildungsveranstaltungen im Museum, Konzerte
    • Kosten der laufenden Museumsunterhaltung, wie beispielsweise Personal- und Betriebsausgaben