In der gesamten Kreisverwaltung gilt die dringende Empfehlung, eine medizinische Maske zu tragen.
Für viele Zulassungsvorgänge können Sie gern auch unsere Online-Dienste nutzen! Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren! Montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich. Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde:
Langen | https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html |
Mühlheim | https://tevis.ekom21.de/mlm/select2?md=3 |
Seligenstadt | https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 |
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht ab sofort nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Eine Maskenpflicht gilt weiterhin
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten
Eine Testpflicht gilt weiterhin
Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests anlässlich der Bürgertestungen.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Ist das Ergebnis Ihres
positiv, müssen Sie sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Pflicht beginnt unmittelbar mit dem vorliegen des positiven Testergebnisses. Es ist keine gesonderte Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts notwendig, denn dies ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt nach Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Die Isolation soll eigenverantwortlich fortgesetzt werden, solange Krankheitssymptome für COVID-19 vorliegen, und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden.
Wichtig: Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist der PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Die Isolationspflicht beginnt unmittelbar mit dem Vorliegen des positiven Testergebnisses - sowohl bei einem positiven PCR-Test als auch bei Antigen-Tests und solchen zur Eigenanwendung (Selbsttest). Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion zusätzlich per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist dieser PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Es ist in allen der vorgenannten Fälle keine gesonderte Verfügung des Gesundheitsamts mehr notwendig. Die Quarantäne-Pflicht ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt mit Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Bestehen nach Ablauf der fünf Tage weiterhin Krankheitssymptome einer Covid-19-Infektion, ist die Quarantäne eigenverantwortlich fortzusetzen und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit zu beenden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Für Haushaltsmitglieder besteht bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses keine Quarantänepflicht.
Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person im Haushalt lebt, persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen. Es wird empfohlen, sich täglich zu testen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.
Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen.
Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens.
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen. Die Testung darf frühestens am fünften Tag nach dem positiven Test durchgeführt werden.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Egal für welchen Stil man sich interessiert: ob Avantgarde, Pop-Art, Kubismus Impressionismus oder klassische Formen der Malerei – der Kreis Offenbach und seine zahlreichen Ateliers und Galerien sind eine Fundgrube für Kunstfreunde. Auch sonst tut sich zwischen Neu-Isenburg und Seligenstadt in Sachen „Bildende Künste“ einiges. Das Projekt „Kunst vor Ort“ beispielsweise steht für Kunst im öffentlichen Raum. Dabei können die Menschen vor Ort dem Künstler bei der Gestaltung seines Werkes direkt „über die Schulter“ schauen und so einen Überblick über die Künstlerinnen und Künstler in unserer Region und deren vielfältige Techniken und Arbeitsweisen bekommen.
Lindenstraße 35
63128 Dietzenbach
06074 29226
Emil-von-Behring-Straße 3
63128 Dietzenbach
06074 28791
Barbarossastraße 22
63128 Dietzenbach
06074 822700
Waldstraße 30B
63128 Dietzenbach
06074 43907
Rotdornweg 20
63128 Dietzenbach
06074 815876
E-Mail schreiben
Nibelungenstraße 2
63128 Dietzenbach
06074 28420
E-Mail schreiben
Babylon - Eddys - Kunst, Foto und Design
Kirchstraße 24
63512 Hainburg
06182 824891
E-Mail schreiben
Wassergasse / Ecke Fahrgasse
63225 Langen
06103 21821
Mühlstraße 8
Eingang Fabrikstraße
63225 Langen
Dreieichring 41
63225 Langen
Kirsten Berlin - Kunst & Kultur
Hausener Weg 16
63165 Mühlheim
06108 1721
Am Forsthaus Gravenbruch 7
63263 Neu-Isenburg
0171 8566142
Brüder-Grimm-Straße 13
63179 Obertshausen
06104 42077
06104 42736
E-Mail schreiben
Gartenstraße 13
63179 Obertshausen
06104 944800
E-Mail schreiben
Seligenstädter Straße 11
Ortsteil Hausen
63179 Obertshausen
06104 789927
Freiligrathstraße 18
63179 Obertshausen
06104 971158
06104 971159
E-Mail schreiben
Friedrich-Ebert-Straße 16
Hinterhaus
63179 Obertshausen
06104 73747
E-Mail schreiben
Goethestraße 38
63110 Rodgau
06106 6395854
Opelstraße 10
Stadtteil Dudenhofen
63110 Rodgau
06106 23094
E-Mail schreiben
Carl-Zeiss-Straße 8
63322 Rödermark
06074 888209
E-Mail schreiben
Atelier für plastisches Gestalten / Renate Golla
Obergasse 10
Stadtteil Ober-Roden
63322 Rödermark
069 96206631
E-Mail schreiben
Sudetenstraße 16B
63322 Rödermark
06074 68331
Wolfstraße 9 - 13
63500 Seligenstadt
0175 1133001
E-Mail schreiben