Sprungziele
Seiteninhalt

Wiederzulassung

Ein außer Betrieb gesetztes Kraftfahrzeug kann vom gleichen Halter erneut online zugelassen werden.

Direkt zur Online-Wiederzulassung

Voraussetzungen

  • Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug und eine gültige Reservierung des Kennzeichens
  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben wird.
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • eine gültige Haupztuntersuchung (HU)
  • ein Bankkonto für den Einzug der Kfz-Steuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
  • Online-Authentifizierung mittels des neuen Personalausweis (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
    • eingeschaltete Online-Ausweisfunktion auf nPA beziehungsweise eAT
    • Kartenlesegerät für nPA beziehungsweise eAT
    • Software für die sichere Verbindung zwischen nPA beziehungsweise eAT und Computer
  • Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems, bei uns
    • giropay
    • MasterCard
    • PayPal
    • VISA

Hinweise

Die Online-Wiederzulassung kann nur auf eine natürliche Person erfolgen, welche auch der letzte Halter des Fahrzeuges ist.

Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und Ihnen liegt eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung des Fahrzeuges vor.

Ihr Wohnsitz befindet sich im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat mit dem Fahrzeug kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk unter Mitnahme des Kennzeichens stattgefunden).

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Zollverwaltung sowie Gebührenrückstände beim Landkreis bestehen

Die Zulassungsstelle setzt das Datum für die Wirksamkeit der Wiederzulassung auf den dritten Tag, der auf den Tag der Bearbeitung folgt.

Welche Gebühren fallen an?

14,43 Euro - darin inbegriffen ist auch die Zustellgebühr

Wie geht es?

So funktioniert die Online-Wiederzulassung eines Fahrzeuges über das Internet:

  1. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2015 neu- beziehungsweise wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  2. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
  3. Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
  4. das Kennzeichen des Fahrzeuges und die Sicherheitscodes auf dem Portal eingeben,
  5. Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) beziehungsweise eAT auf dem Portal vornehmen,
  6. die internetbasierte Wiederzulassung mittels ePayment-System bezahlen,
  7. den Bescheid ausdrucken und mit dem Sicherheitscode bestätigen.
  8. Die vorläufige Zulassungsbescheinigung ausdrucken und mitführen.
  9. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Plaketten erhalten Sie binnen 10 Tagen per Post.