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Lissabonvertrag

Die Grundlage für Europa

Nach langen Verhandlungen und einigen Rückschlägen war es am 1. Dezember 2009 endlich so weit: Der Lissabonvertrag ist in Kraft getreten. Das Europe Direct Relais Rhein-Main erläutert die wichtigsten Neuerungen, gibt Lesetipps und beantwortet Ihre Fragen zum Vertragswerk.

Die wichtigsten Punkte

Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bestehenden Verträge nicht - er ändert sie lediglich ab. Die Änderungen machen die Europäische Union demokratischer, effizienter und transparenter.

    • Die Kompetenzen des direkt gewählten Europäischen Parlaments in Bezug auf die Gesetzgebung, den Haushalt und internationale Übereinkommen werden erweitert. Durch die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens bei der Beschlussfassung besteht zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat bei einem erheblichen Teil der EU-Rechtsvorschriften Gleichberechtigung.
    • Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben mehr Möglichkeiten, sich in die Arbeit der EU einzubringen.
    • Dank der Bürgerinitiative haben eine Million Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten.
    • Der Vertrag von Lissabon sieht erstmals die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union vor.
    • Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu begünstigen. Ab 2014 wird die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bevölkerung berechnet und ist damit Ausdruck der doppelten Legitimität der Europäischen Union. Eine doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen.
    • Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon wird erstmals ein Präsident des Europäischen Rates gewählt. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre.
    • Ein neuer Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission, erhöht den Einfluss, die Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU.
    • Ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst unterstützt den Hohen Vertreter in seiner Arbeit.
    • Die Europäische Union erhält Rechtspersönlichkeit und vergrößert dadurch ihre Verhandlungsmacht, so dass sie auf internationaler Ebene effizienter auftreten kann und für Drittländer und internationale Organisationen als Partner greifbarer wird.