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Ehrenbrief des Landes Hessens

Würdigung demokratischer, sozialer oder kultureller Verdienste

Allgemeines

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus. Diese Tätigkeiten sollten nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund herausragender ehrenamtlicher Leistungen oder bei Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit erst in höherem Lebensalter, kann die Auszeichnung unabhängig von der Dauer der Tätigkeit gewährt werden.

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird in Form einer Urkunde ausgefertigt, mit ihm wird eine Ehrennadel überreicht.

Verfahren

Die Anregungen zur Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen sind an den Landrat zu richten. Auch der Ministerpräsident des Landes hat das Recht, den Ehrenbrief in eigener Zuständigkeit zu verleihen und über seine Aushändigung zu bestimmen.

Die Entscheidung über die Vergabe trifft im Kreis Offenbach der Landrat in eigener Verantwortung. Er unterzeichnet die Urkunde gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten und händigt sie aus.