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Schulentwicklungsplan

Das Hessische Schulgesetz (HSchG) vom 17. Juni 1992 (GVBl. I S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015 verpflichtet die Schulträger für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne aufzustellen, die den gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausweisen. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten, dass die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes möglich ist. Sie soll die planerischen Grundlagen eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes im Lande berücksichtigen. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten. Die Schulentwicklungsplanung muss sicherstellen, dass in der Mittelstufe ein schulform-bezogenes Bildungsangebot unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist.

Der Kreistag hat den Schulentwicklungsplan 2022 in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 mehrheitlich beschlossen. Der bis dahin gültige Schulentwicklungsplan stammte aus dem Jahr 2018.