Verdächtige Lebensmittel
Was tun,
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- wenn das Essen seltsam schmeckt, …
- wenn sich auf meiner Pizza Haare oder gar Glasscherben befinden, …
- wenn sich in meinem frisch gebackenen Brot oder der gekauften Wurst Dinge sind, die da nicht herein gehören, wie zum Beispiel Plastikstücke oder Schädlinge, …
- wenn der Fisch beim Öffnen der Packung schon bedenklich stinkt oder zu salzig schmeckt.
Wie vorgehen?
Befinden Sie sich noch im Laden oder im Restaurant sollten Sie auf jeden Fall den Lebensmittelunternehmer, Gaststättenbetreiber oder das Verkaufspersonal darauf ansprechen.
Haben Sie die Lebensmittel bereits nach Hause getragen, können Sie sowohl beim Lebensmittelgeschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben oder auch beim Hersteller reklamieren.
Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen diese Ware umgetauscht oder Ihnen das Geld zurückerstattet wird. Am besten ist hierbei, wenn Sie den Kassenzettel vorlegen können.
Auf keinen Fall sollten Sie Lebensmittel und Speisen, die Ihnen bedenklich erscheinen essen!
Haben Sie beim Lebensmittelhändler, Hersteller oder beim Gastronom keinen Erfolg mit Ihrer Beschwerde, können Sie das Ganze bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Ihrem Kreis anzeigen. Diese wird sich darum kümmern und die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Eine Anzeige sollte immer zeitnah erfolgen.
Was gehört zu einer Anzeige?
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- Namen, Anschrift und Telefonnummer des Anzeigenden
- möglichst genaue Angaben über das Produkt und/oder den betreffenden Betrieb
- genaue Darstellung des Beschwerdegrundes
Wenn möglich Vorlage von
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- Kaufbelegen oder Quittungen
- Zeugen
Sind Sie im Besitz des Lebensmittels oder Resten davon, können Sie es der Lebensmittelüberwachung übergeben.
Die Anzeige wird von dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur aufgenommen und weiter bearbeitet. Natürlich können Anzeigen auch schriftlich per E-Mail oder Schreiben gemacht werden.
Was passiert mit der Anzeige?
Die Anzeige wird vom zuständigen Lebensmittelkontrolleur ausgewertet und verfolgt.
Er macht sich vor Ort ein Bild, informiert den Verantwortlichen des Betriebs mit der Anzeige und überprüft den Betrieb. Wenn von den Lebensmitteln noch welche vorhanden sind, werden Proben gezogen. Bei Gaststättenessen werden sowohl Proben von den Zutaten als auch von fertigen Gerichten entnommen.
Die Proben werden an das zuständige Untersuchungsamt geschickt und dort untersucht.
Stellt sich heraus, dass gesundheitsschädliche oder irreführende Lebensmittel verkauft wurden, können ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige gestellt werden.
Bei Anzeichen von Lebensmittelvergiftung immer den Arzt aufsuchen!
Wenn nach dem Essen Bauchkrämpfe, Übelkeit und Erbrechen, Durchfall oder Fieber sowie mögliche Anzeichen von Lebensmittelvergiftung auftreten, dann sollte vorsichtshalber immer der Arzt aufgesucht werden.