Barrierefreies Wohnen
Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen. Bezuschusst werden:
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- Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück
- Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung
- Verbesserung der Bewegungsfreiheit
- Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
- Beseitigung von Stufen und Schwellen
- Errichtung von Rampen
- Gestaltung von Treppen
- Einbau von geeigneten Aufzügen, Küchen, Toilettenräumen und Bädern
- Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
- Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für Blinde und sehbehinderte Menschen
Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.
Höhe der Förderung
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.500 Euro sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von eins von Hundert des Gesamtbetrages des beantragten Kostenzuschusses, mindestens jedoch 25 Euro, erhoben.
Der Kostenzuschuss wird in der Regel in einer Summe nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der von der Wohnungsbauförderstelle bestätigten Schlussabrechnung ausgezahlt.
Für Maßnahmen, die nach diesen Richtlinien gefördert werden, dürfen in der Regel keine weiteren Förderungsmittel aus öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden. Stehen Förderungsmittel aus anderen öffentlichen Haushalten zur Verfügung, wird der Kostenzuschuss entsprechend gekürzt.
Einzelmaßnahmen | Maximalbeträge |
Bad: Umbau oder Einbau | 5.500 Euro |
Küche: Umbau oder Einbau | 5.500 Euro |
Lift- oder Aufzugseinbau | 6.500 Euro |
alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen | 3.000 Euro |