Betreuungsbehörde
Wenn Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können
Eine gesetzliche Betreuung kann für einen Erwachsenen eingerichtet werden, der aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.
Unsere Angebote:
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- Beratung und Unterstützung der Betreuenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Information zum Betreuungsverfahren, zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Sachstandsermittlung für die Vormundschaftsgerichte
- Unterstützung der Betreuer im Unterbringungsverfahren
- Durchführung von Zuführungsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsgesetzes
- Aus- und Fortbildung sowie Beratung und Unterstützung von Betreuern
- Anerkennung von Betreuungsvereinen
- Führung von Behördenbetreuungen