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Brexit

Großbritannien hat nach 47 Jahren die Europäische Union verlassen. Nun gibt es ein neues Abkommen, das das Verhältnis regelt.

2016 haben die Britinnen und Briten für den Austritt aus der EU votiert, am 1. Februar 2020 kam es dann zum Austritt. In den EU-Institutionen hat das Vereinigte Königreich seit dem Austritt kein Mitsprachrecht mehr. Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 sollte Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung Zeit geben, sich auf das Ende der Übergangsphase vorzubereiten. Während der Übergangsphase galt weiterhin das EU-Recht für das Vereinigte Königreich und es war Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Abkommen über die zukünftigen Beziehungen abgeschlossen. Die zwischen beiden Seiten vereinbarte Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen begleitete das Austrittsabkommen und steckte den Rahmen für diese Verhandlungen ab. Sie sah im Kern eine Wirtschafts- und eine Sicherheitspartnerschaft vor. Eine Verlängerung der Übergangsphase war nicht mehr möglich und das Vereinigte Königreich ist ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion.

Lange war unklar, ob sich die Parteien überhaupt auf ein Abkommen einigen würden. Am 24. Dezember 2020 verkündeten die Kommissionspräsidentin und der britische Premierminister, dass eine Einigung über das Post-Brexit-Abkommen zu Stande gekommen war. Das knapp 1.250 Seiten starke Abkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Somit wurde ein ungeregelter Austritt aus der EU vermieden. Um das Abkommen in Kraft zu setzen benötigte es die Unterschrift von Königin Elizabeth II., der Zustimmung der beiden Kammern des Parlaments in London sowie die der EU-Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments. Das Europäische Parlament hatte zwischen Weihnachten und Neujahr nicht mehr genügend Zeit gehabt, das Abkommen intensiv zu prüfen. Diese Zeit wird ihm jetzt gewährt, weshalb das Abkommen bislang nur vorläufig in Kraft getreten ist. Sobald auch das EU-Parlament zustimmt, tritt das Abkommen ordnungsgemäß in Kraft.

Positives Ergebnis des Abkommen ist, dass im Warenhandel auch künftig keine Zölle und Mengenbeschränkungen gelten werden. In etlichen Bereichen bleibt das Vereinigte Königreich daher weiter an europäische Standards gebunden. Aber es gibt auch Änderungen. An den Grenzen wird es künftig Kontrollen geben, da die Standards geprüft werden müssen, zum Beispiel bei Agrarprodukten. Ersten Schätzungen nach wird der Verwaltungsaufwand stark steigen und allein auf britischer Seite pro Jahr zusätzlich 220 Millionen Zolldeklarationen anfallen.