Sprungziele
Seiteninhalt

Kreisausländerbeirat

Interessenvertretung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner

Durch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 20. Mai 1992 (GVBI.S.170) wurde in Hessen die Wahl der Ausländerbeiräte gesetzlich verankert. Gemäß § 84 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner ein Ausländerbeirat einzurichten. Die Möglichkeit zur „freiwilligen" Einrichtung bei weniger als 1.000 Ausländerinnen und Ausländer bleibt erhalten. Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens 37 Mitgliedern. Die maßgebliche Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung bestimmt. Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, obwohl sie auch an den allgemeinen Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.

Rechtsgrundlagen

Selbstverständnis

Der Kreis Offenbach bekennt sich zur Integration seiner ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in die Bürgergemeinschaft und fördert ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Er verfolgt das Ziel, der ausländischen Bevölkerung eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen des demokratischen Gemeinwesens zu ermöglichen. Seit 1994 ist der Kreisausländerbeirat in der Hauptsatzung des Kreistages verankert.

Aufgaben

    • Er übernimmt auf der Kreisebene Mitverantwortung für die Bürgergemeinschaft und trägt zur Förderung guter Beziehungen und des friedlichen Zusammenlebens zwischen der einheimischen und der nichtdeutschen Bevölkerung bei.
    • Er vertritt die Interessen und Belange der ausländischen Bürgerschaft des Kreises Offenbach. Er berät die Kreisorgane in allen Angelegenheiten des Kreises, die die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner betreffen.
    • Der Kreisausschuss hat ihn rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
    • Er hat ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Kreisausschuss sowie dem Kreistagspräsidium und er ist zu allen Angelegenheiten zu hören, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen.

Die Arbeit des Kreisausländerbeirates splittet sich in die Beratungen im Plenum und Vorstand sowie in die Mitarbeit in den Ausschüssen und Kommissionen des Kreistages, dazu kommt die Mitwirkung in Arbeitskreisen.

Schwerpunkte der letzten Jahre

    • Zusammenarbeit mit dem Kreisausschuss, demokratischen Fraktionen und Kreisverwaltung
    • Implementierung des Integrationsbüros in der Kreisverwaltung
    • Mitarbeit am Integrationskonzept des Kreises Offenbach
    • Initiator der Initiative „Eine Stunde für den Frieden" – Interreligiöser Dialog in Stadt und Kreis Offenbach
    • Behebung von Ursachen und Probleme, die dazu führen, dass zu viele ausländische Kinder und Jugendliche eine Förderschule für Lernhilfe oder eine Hauptschule besuchen
    • Zusammenarbeit mit den kommunalen Ausländerbeiräten der Kreiskommunen, dem Ausländerbeirat und der Stadt Offenbach sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeirate Hessen (agah)
    • Intensive Zusammenarbeit mit dem Integrationsbüro des Kreises Offenbach
    • Mitinitiator der Gründung des deutsch-türkischen Forums in Stadt und Kreis Offenbach
    • Gründungsmitglied und aktive Mitarbeit im Hinblick auf Entwicklung und Bereitstellung von Konzepten, Hilfsangeboten und Einrichtungen im Arbeitskreis „Alter und Migration" im Kreis Offenbach
    • Verbesserung der räumlichen und personellen Situation in der Ausländerbehörde
    • Mitwirkung an der Konzeptionserstellung und Einrichtung der Clearingstelle für aufenthaltsrechtliche Fragen im Kreis Offenbach  

Themen des Miteinanders

    • Brückenfunktion zwischen der ausländischen Bevölkerung und dem Kreis Offenbach (hier: Politik und Verwaltung)
    • Förderung und Mitgestaltung der kommunalen Integrationspolitik und Integrationsmaßnahmen
    • Situation nichtdeutscher Kinder in den Kindertagesstätten und Schulen
    • Bildung und Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
    • Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit innerhalb der ausländischen Bevölkerung
    • Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund
    • Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialoges
    • Förderung von ausländischen Vereinen und Initiativen
    • Situation von Flüchtlingen und Personen, die von einer Abschiebung bedroht werden
    • Fragen des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beziehungsweise Bleiberechts
    • Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Südosthessen
    • Einforderung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler
    • Mitarbeit bei der Kampagne „Gewinnung von Pflegeeltern"