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Pflegemedaille des Landes

Besondere Verdienste um pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen

Allgemeines

Mit der Pflegemedaille des Landes Hessen können Personen ausgezeichnet werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben und der Auszeichnung würdig sind. Die in Porzellan ausgeführte, runde Pflegemedaille zeigt auf der Vorderseite über den Worten "für langjährige Pflege und Betreuung" das Landeswappen und trägt kreisförmig die Inschrift "Dank und Anerkennung".

Verfahren

Der Vorschlag ist an den Landrat zu richten. Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person.

Der Landrat leitet den Vorschlag dem Sozialministerium mit einer Stellungnahme zur Entscheidung zu.

Rechtsgrundlage