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Neuzulassung

Fahrzeughalter brauchen bei der Antragsstellung für die Neuzulassung eines Fahrzeugs nicht persönlich zu erscheinen, wenn sie im Zulassungsportal des Kreises Offenbach den jeweils verdeckten Sicherheitscode eingeben, der sich seit 2015 auf der neuen Zulassungsbescheinigung Tei II befindet. Diese Möglichkeit wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Direkt zur Online-Neuzulassung

Voraussetzungen

    • Besitz eines fabrikneuen Fahrzeuges, das bisher noch nicht zugelassen wurde
    • Abruffähigkeit der technischen Fahrzeugdaten beim Kraftfahr-Bundesamt (IVI-COC-Datenbank)
    • neue Zulassungsbescheinigung Teil II mit dem Sicherheitscode, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben wird
    • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    • Online-Authentifizierung mittels des neuen Personalausweis (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
      • eingeschaltete Online-Ausweisfunktion auf nPA beziehungsweise eAT
      • Kartenlesegerät für nPA beziehungsweise eAT
      • AusweisApp für die sichere Verbindung zwischen nPA beziehungsweise eAT und Computer
    • Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems, bei uns
      • Visa
      • MasterCard
      • GiroPay
      • PayPal

Wie geht es?

So funktioniert die Online-Neuzulassung eines Fahrzeuges:

  1. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2015 mit einem Werksbrief und den COC-Daten ausgeliefert werden, haben eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode,
  2. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
  3. Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
  4. die Sicherheitscodes auf dem Portal eingeben,
  5. Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) beziehungsweise eAT auf dem Portal vornehmen,
  6. die internetbasierte Neuzulassung mittels ePayment-System bezahlen,
  7. den Bescheid ausdrucken und mit dem Sicherheitscode bestätigen.
  8. Die vorläufige Zulassungsbescheinigung ausdrucken und mitführen.
  9. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plaketten erhalten Sie binnen 10 Tagen per Post.

Hinweise

Die internetbasierte Neuzulassung wird dem Halter durch die Zulassungsbehörde schriftlich bekannt gegeben. Als Datum der Neuzulassung gilt nicht der Tag der Antragstellung, sondern der Tag der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde. Das Datum der Neuzulassung wird Ihnen in der schriftlichen Bekanntgabe mitgeteilt.

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Zollverwaltung sowie Gebührenrückstände beim Landkreis bestehen.

Welche Gebühren fallen an?

Ab 30,83 €, darin ist auch die Zustellgebühr enthalten.