Führerscheinstelle
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis, diese wird gerne Führerschein genannt. Sie ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Seit 2013 gibt es in Europa einen einheitlichen Führerschein im EC-Kartenformat.
Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in den 13 kreisangehörigen Kommunen einen umfangreichen Service rund um den Führerschein, von der Ersterteilung über die Erweiterung bis hin zur Neuerteilung nach Entzug und Verzicht. Sie erfahren auch mehr bei Fragen zur Personenbeförderung (D-Klasse / Führerschein zur Fahrgastbeförderung).
Terminbuchung
Die Führerscheinstelle arbeitet weitestgehend mit Terminvereinbarung. Termine können ausschließlich über die Online-Terminbuchung in der Führerscheinstelle gebucht werden.
Wie funktioniert die Terminbuchung?
- Klicken Sie auf Führerscheinstelle.
- Wählen Sie Ihr Anliegen aus. Sollten Sie mehrere Anliegen haben, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl, damit wir eine entsprechende Bearbeitungszeit berücksichtigen können.
- Bestätigen Sie die benötigten Unterlagen für den Termin.
- Klicken Sie einen freien Wunschtermin an.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Sie erhalten einen Bestätigungslink per E-Mail. Diesen müssen Sie bestätigen.
- Anschließend erhalten Sie die Terminbestätigung per E-Mail. Diese müssen Sie unbedingt mitbringen - entweder digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt.
Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung
Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Geöffnet haben sie montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr:
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- Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
- Aushändigung fertiger Führerscheine
- Ausstellung internationaler Führerscheine
Informationen
Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Alle ab 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen dem einheitlichen Muster der Europäische Union und werden auf 15 Jahre befristet. Befristet wird jedoch lediglich die Geltungsdauer des Führerscheindokuments, nicht die der Fahrerlaubnis. Bestimmte Fahrerlaubnisse (zum Beispiel C- und D-Klassen) werden nur befristet erteilt und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen verlängert.
Umtauschpflicht
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus der folgenden Übersicht ergibt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 - 19. Januar 2033
1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
1971 oder später - 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
2008 - 19. Januar 2029
2009 - 19. Januar 2030
2010 - 19. Januar 2031
2011 - 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033
(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Wer dennoch schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, hat keinen großen Aufwand.
Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Fahrerlaubnis: Umtausch einer Erlaubnis alten Rechts
Unerlässlich ist der Umtausch nur dann schon jetzt, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.
Der Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um den so genannten „Führerschein-Tourismus“ zu erschweren beziehungsweise unmöglich zu machen. Auch soll die Aktualisierung des Namens und Lichtbildes sichergestellt werden.
Internationaler Führerschein
In einigen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum deutschen Führerschein einen Internationalen Führerschein, um Autofahren zu dürfen. Dies ist meist bei Ländern außerhalb der Europäischen der Fall. Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland ist das Mitführen eines Internationalen Führerscheins generell empfehlenswert.
Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftraumes anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein Internationaler Führerschein verlangt werden. Es werden alle (alten) Führerscheinformate anerkannt.
Einschränkung
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Inhaber der Klasse A1 ist oder der nationalen Klassen L und T, der muss damit rechnen, dass diese Führerscheine in einzelnen Ländern nicht anerkannt werden.
Wohnortwechsel
Sollten Sie Ihren ordentlichen Wohnort in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegen, so gilt Ihr Führerschein in der Regel ohne Umtausch weiter. In einigen Ländern bestehen jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit.