Führerschein-Umtausch

Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind inzwischen auf 15 Jahre befristet. Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern nur das Dokument.

Die Fahrererlaubnisbehörde des Kreises Offenbach macht darauf aufmerksam, dass der Umtausch des Dokuments jederzeit erfolgen kann. Jedoch gibt es festgesetzt Fristen, bis zu welchen der Umtausch zu erfolgen hat. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum. Für Führerscheine mit einem Ausstelldatum ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 gelten gestaffelt die folgenden Fristen:

AusstellungszeitpunktFristablauf
1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Möglichkeiten zum Umtausch

Alle Informationen zum Umtausch