Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

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Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Kontakt zur Führerscheinstelle

Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung

Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:

    • Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
    • Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
    • Aushändigung fertiger Führerscheine
    • Ausstellung internationaler Führerscheine

Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Ansprechperson

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Frist

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellungdarf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.