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EU-Organe

Parlament, Rat, Kommission und Europäische Zentralbank

Europäisches Parlament

Im Parlament sitzen die Europäischen Abgeordneten aus den Mitgliedstaaten, die die Bürgerinnen und Bürger Europas alle fünf Jahre wählen. Jedes Land hat proportional zu seiner Bevölkerungszahl eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten. Zum Beispiel hat Deutschland 96 Sitze im Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament erlässt zusammen mit dem Europäischen Rat die Gesetze. Dieses Verfahren nennt sich Mitentscheidungsverfahren. Es gilt für die meisten Aufgabenbereiche der EU, jedoch nicht für alle. So hat das Europäische Parlament, wenngleich es seinen Einfluss über die Jahre stetig erweiterte, im Vergleich zu den nationalen Parlamenten immer noch weniger Kompetenzen. Zum Beispiel verfügt es auch nicht über ein Initiativrecht, das heißt es kann keine Gesetzesvorschläge einbringen. Weiter beschließt das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat den Haushalt der EU. Einfluss auf die EU-Kommission hat das Europäische Parlament auch in Personalentscheidungen, denn alle Mitglieder der Kommission müssen durch das Europäische Parlament bestätigt werden. Es kontrolliert die Kommission und kann einen Misstrauensantrag stellen. Ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments können auch internationale Abkommen und Beitrittsvertäge nicht verabschiedet werden.

Rat der Europäischen Union

Der Rat besteht aus den Fachministern der Mitgliedstaaten und entscheidet - meistens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament - die europäischen Gesetze. Die Minister sind dabei an die Vorgaben ihres Landes gebunden – vertreten also nationale Interessen. Zudem hat jeder Mitgliedstaat rotierend für sechs Monate den Vorsitz im Rat inne und kann dort den Kurs der EU für diesen Zeitraum lenken. Im Gesetzgebungsprozess muss sich der Rat nicht nur mit dem Europäischen Parlament einigen, sondern auch die 28 Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat müssen über den Gesetzesentwurf diskutieren und abstimmen. Diese Diskussion endet meistens mit einem Kompromiss, denn nur der Gesetzesentwurf, mit dem alle Mitgliedstaaten leben können, bringt Europa weiter. Wenn der Rat abstimmt, dann steht jedem Mitgliedstaat eine gewisse Anzahl an Stimmen zur Verfügung. Wie viele Stimmen jeder Staat bekommt, hängt von seiner Größe ab. Deutschland gehört mit 29 Stimmen zu den Ländern mit dem stärksten Gewicht im Rat. Für die meisten Beschlüsse wird nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit gewählt, aber in einigen Bereichen haben die Mitgliedstaaten ein Vetorecht, das heißt sie können Gesetze blockieren. Zusammen mit dem Europäischen Parlament schließt der Rat im Namen der Europäischen Union internationale Abkommen mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen ab und verabschiedet den Haushaltsplan. Zudem ist der Rat auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig.

Europäische Kommission

Die EU-Kommission ist das Organ, das nicht nationale Interessen vertritt, sondern unparteiisch für Europa arbeitet. Damit ist sie quasi das Gegengewicht zum Rat. Insgesamt besteht die EU-Kommission aus 27 Mitgliedern - einen pro Mitgliedstaat.

Zu den Aufgaben der EU-Kommission gehört es, darauf zu achten, dass die Rechtsakte der EU von den Mitgliedstaaten ordentlich umgesetzt und angewandt werden. Ist dies nicht der Fall, so kann sie den nachlässigen Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die EU-Kommission wird deshalb auch „Hüterin der Verträge" genannt.

Zudem besitzt die Kommission ein Initiativrecht und kann Gesetzesvorschläge einbringen, die dazu dienen, die Ziele des EU-Vertrages zu erreichen. Es ist ihr aber nicht erlaubt, über die Zielvorgaben hinauszuschießen. Zudem darf die EU-Kommission bei ihren Initiativen nur Maßnahmen vorschlagen, die auf EU-Ebene wirksamer durchgeführt werden können als auf Ebene der Mitgliedstaaten. Schließlich ist sie auch für die Durchführung der gemeinsamen Politiken zuständig, führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme der Union.

Der Europäische Rat

Ursprünglich wurde der Europäische Rat 1974 als informelles Forum für Gespräche zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten ins Leben gerufen. Heute ist der Europäische Rat die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und gibt die politische Richtung vor, indem er Ziele und Prioritäten festlegt. Außerdem zählt er zu den amtlichen Organen der EU. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen, dem Präsidenten der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Gesetzgeberisch wird er jedoch nicht tätig. Wenn schwierige Themen auf niedrigerer zwischenstaatlicher Ebene nicht geklärt werden können, dann befasst sich der Europäische Rat auch hiermit. Darüber hinaus gehören zu seinen Aufgaben die Festlegung der gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie die Ernennung von bestimmten Positionen auf EU-Ebene. Entscheidungen trifft der Rat (nur die Stimmen der Mitgliedsstaaten zählen) im Konsens, manchmal auch einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. In der Regel trifft sich der Europäische Rat vier Mal pro Jahr, in dringenden Fällen, wie während der Finanz- und Wirtschaftskrise oder des Brexits, finden Sondersitzungen statt. Der Präsident des Europäischen Rates lädt zu diesen Sitzungen ein und es ist auch seine Aufgabe, die Europäische Union zum Beispiel bei internationalen Gipfeltreffen, nach außen hin zu repräsentieren. Der Präsident wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für zweieinhalb Jahre gewählt. Eine einmalige Verlängerung der Amtszeit ist möglich.

Europäische Zentralbank

Kurz und knapp

Die Europäische Zentralbank – kurz EZB – hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wurde 1998 gegründet. Sie ist eine Institution der Europäischen Union und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Mittlerweile haben 19 Länder den Euro eingeführt. Präsidentin der EZB ist aktuell die Französin Christine Lagarde. Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, Preisstabilität zu gewährleisten, indem versucht wird, die Inflation niedrig und stabil zu halten. Außerdem ist sie für die Ausgabe der Eurobargeldes zuständig, das 2002 erstmals in Umlauf kam.

2022 feiert unser gemeinsames Bargeld seinen 20. Geburtstag. Der Euro ist die zweitstärkste Währung weltweit mit einem Anteil von 39% am weltweiten Zahlungsverkehr. Der Euro ist außerdem erfreulich stabil. Seine Inflationsrate lag im Durchschnitt bis 2020 bei 1,7 Prozent. Zehn Jahre vor Einführung des Euro, lag sie in Deutschland bei 2,2 Prozent. Für das Pandemiejahr 2021 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor, es wird jedoch aufgrund der außergewöhnlichen Entwicklungen eine durchschnittliche Inflationsrate von 2,6 Prozent prognostiziert. Der Euro erleichtert auch den Handel und das Reisen innerhalb der Eurozone, hier fallen Gebühren und Wechselkursrisiken weg.

Wie alles begann

Auf dem Gipfeltreffen in Den Haag 1969 legten die Staats- und Regierungschefs ein neues Ziel im Rahmen der europäischen Integration fest: die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Das Ziel bestand in der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs, der Konvertierbarkeit der Währungen der Mitgliedstaaten und der Festlegung von Wechselkursen.

1970 hatte dann der luxemburgische Premierminister Werner die Idee, eine gemeinsame Währung in Europa auf den Weg zu bringen. Mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) machte Europa 1979 die ersten Gehversuche in diese Richtung. Aufgabe des EWS war es, Wechselkursschwankungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern und zu begrenzen. Dies war für die Verwirklichung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums unerlässlich, denn eine Abwertung einer Währung könnte zu unfairen Handelsvorteilen führen.

Dennoch verlief die Umsetzung der WWU zäh. Deshalb wurde 1988 Jaques Delors, der damalige EU-Kommissionspräsident, beauftragt, zu prüfen, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Der Delors-Bericht kam zu dem Schluss, dass es drei Kriterien gab, die umgesetzt werden müssten:

    1. Koordinierung der Wirtschaftspolitik,
    2. Haushaltsregeln zur Begrenzung der einzelstaatlichen Haushaltsdefizite und
    3. eine unabhängige Institution, die für die Währungspolitik der Union zuständig sein soll: die EZB. Aber so richtig ernst wurde es erst mit dem Vertrag von Maastricht 1993, der verbindliche Vorgaben für die Umsetzung machte.

Am 2. Mai 1998 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten einstimmig, dass elf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland) die notwendigen Voraussetzungen für die dritte Stufe der WWU und für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999 erfüllten.

Die EZB wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts. Die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik übernahm die EZB am 1. Januar 1999. Der letzte Schritt zur gemeinsamen Währung fand am 1. Januar 2002 mit der Einführung des Eurobargelds statt, drei Jahre zuvor wurde es schon als Buchungsmittel genutzt. Der Euro trat damit zu festgelegten Umrechnungskursen an die Stelle der Banknoten und Münzen der nationalen Währungen. Der erste Präsident der Europäischen Zentralbank war der Niederländer Wim Duisenberg. 2002 hatten zwölf Mitgliedsstaaten (elf Länder, siehe oben, plus Griechenland) den Euro eingeführt.

Übrigens! Anstelle des Namens „Euro“ für die gemeinsame Währung, gab es noch weitere Vorschläge, wie „Ducat“, „Ecu“, „florin“ oder „euromark“. Diese konnten sich jedoch nicht durchsetzen, da sie zu ähnlich wie die Namen bisheriger Währungen der Mitgliedsstaaten klangen.

Aufgaben der Europäischen Zentralbank

Wichtigstes Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das ESZB unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Union, sofern dies ihren Zielen nicht entgegensteht. Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bilden das Eurosystem und betreiben die Währungspolitik der Union.

Zu den grundlegenden Aufgaben der EZB gehören:

    • Festlegung und Ausführung der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet
    • Durchführung von Devisengeschäften
    • Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Euroländer
    • Fördern des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme

Weitere Aufgaben sind:

    • Genehmigung der Euro-Banknoten
    • Erhebung von Statistiken in Kooperation mit den nationalen Zentralbanken
    • Das Eurosystem unterstützt die reibungslose Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen
    • Beratung der EU und nationaler Behörden, internationale und europäische Zusammenarbeit

Wer es ganz genau wissen möchte, kann einen Blick in die EU-Verträge werfen: Aufgaben und Ziele sind in Artikel 127 AEUV geregelt. Die Satzung des ESZB und der EZB bieten weitere Details und sind in einem Protokoll dem EU-Vertrag beigefügt.

Wer kann den Euro einführen?

Damit ein EU-Staat der Währungsunion beitreten kann, muss er die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen, die im EU-Vertrag festgeschrieben sind. Sobald ein Mitgliedsstaat die Konvergenzkriterien erfüllt, wird von ihm erwartet, dass er dem Euro beitritt. Eine Ausnahme hat Dänemark für sich ausgehandelt. Zu den Konvergenzkriterien gehört zum Beispiel, dass die Inflationsrate des Landes nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Mitgliedsländer liegen darf und dass die öffentlichen Schulden nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen sollen.

Die Eurobanknoten

Die Euro-Banknoten und ‑Münzen sind zu einem greifbaren Symbol der europäischen Integration geworden. Es gibt bisher zwei Banknotenserien. Die erste Banknotenserie wurde 2002 in Umlauf gebracht. Jetzt wird sie peu à peu durch Banknoten der zweiten Euro-Banknotenserie, der Europa-Serie, ersetzt. Dem Namen trägt die Serie, da die Banknoten ein Porträt der mythologischen Figur Europa zeigen.

Die Eurobanknoten weisen verschiedene Sicherheitsmerkmale auf, um sie vor Fälschungen zu schützen. Es ist leicht, die Geldscheine auf ihre Echtheit hin zu überprüfen. Und, es ist äußerst unwahrscheinlich, dass man eine gefälschte Banknote in den Händen hält. 2020 wurden 17 Fälschungen pro eine Million im Umlauf befindlicher echter Banknoten entdeckt und aus dem Verkehr gezogen; so wenige wie nie zuvor. Trotzdem ist es gut, die Sicherheitsmerkmale zu kennen:

    • Fühlen: Die Banknoten haben eine spezielle Oberflächenbeschaffenheit.
    • Sehen: Hält man die Banknote gegen das Licht erscheinen das Porträt-Fenster, das Wasserzeichen und der Sicherheitsfaden.
    • Kippen: Wenn man die Banknote koppt, wechseln die Bilder innerhalb des Hologramms und auf der Rückseite ändert die Smaragdzahl ihre Farbe.
    • Weitere Merkmale: Um weitere Sicherheitsmerkmale zu erkennen, braucht man Hilfsmittel, zum Beispiel UV-Licht. Dann leuchten unter die Sterne der Flagge der Europäischen Union, die kleinen Kreise und die großen Sterne gelb.