Patrozinismus

Schutzpatrone & Heiligenverehrung

Patrozinismus stammt aus dem Lateinischen („patrocinium“) und bedeutet Beistand. Es bezeichnet die Schutzherrschaft eines Heiligen über die Kirche.

Im deutschen Sprachgebrauch wird dies mit dem Rechtsbegriff des „titelus ecclesiae“ (Kirchentitel) gleichgesetzt.

Patrozinium kann jedoch mit dem Patronatsfest in Zusammenhang gebracht werden, welches am liturgischen Gedenktag des Schutzpatrons begangen wird. Patronatsfeste gehen im katholischen Glauben häufig mit Prozession und Volksfest einher.