Reliquienraub

Heiliges hoch im Kurs - Der Handel mit wertvollen Stücken

Gebeine, Haare & Nägel standen im Mittelalter hoch im Kurs – sofern sie von Heiligen stammten und man somit viel Geld machen konnte.

Auf Maßreglung kirchlicherseits konnte hierbei lange gewartet werden, da die Händler oftmals aus den eigenen Reihen stammten oder von der Kirche für ihre Dienste bezogen wurden.

Aufgrund des Synodalbeschlusses um 398 n.Chr. durften nur noch Altäre errichtet werden, welche über echte Reliquien verfügten – dies führte besonders in den westlichen und nord-westlichen Ländern Europas zu einer erhöhten Nachfrage.

Die meisten Länder Europas verfügten weder bis kaum über eigene Asketen, Märtyrer oder Aposteln. Da auf die immense Anfrage ein Preisanstieg folgte ging man auf heimliche oder gewaltvolle Aneignung der Reliquien über. Die Amtskirche selbst stand dessen eher neutral gegenüber, da sie selbst die Vorzüge dieser Aneignungsart schätzte.

Die Art des „Erwerbs“ wurde daher als sacra rapina gottgefälliger oder pium latrocinium frommer Raub bezeichnet – so eine Tat konnte aus kirchlicher Sicht daher weder sündhaft noch kriminell sein.