Lebensmittelüberwachung von A-Z

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  • Hausschlachtung

    Wer außerhalb von Schlachthöfen, schlachtet, muss über die die notwendige Facheknntnis verfügen.

  • Lebensmittelkontrolle

    Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert die lebensmittelverarbeitenden Betriebe im Kreis Offenbach.

  • Schankanlagen

    Schankanlagen sind meldepflichtig.

  • Tierkörperbeseitigung

    Die ordnungsgemäße Beseitigung von totel Tieren und tierischem Abfall ist wichtig, insbesondere für ide Tierseuchenbekämpfung.

  • Verbraucherbeschwerde

    Wenn ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen ist oder Kontakt mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel bestand, sollte immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt die Beschwerde vorgetragen werden. Bleibt dies erfolgslos, ist eine Verbraucherbeschwerde der richtige Weg.

  • Verbraucherinformationsschutzgesetz

    Das Verbraucherinformationsgesetz bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetz.

  • Vereinsfeste

    Feste von Vereinen sind Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Doch die Lebensmittel, die verarbeitet und ausgegeben werden, sollen auch für alle bekömmlich sein. Deswegen sind gewisse Bedingungen zu erfüllen.