Schulamt von A-Z

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Es wurden 58 Einträge gefunden

  • Abrechnungen im Rahmen des Ganztags

    Schulen nutzen die zugewiesenen Mittel vom Land Hessen für ganztägige Angebote für die Einstellung von Personal und Anschaffungen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stellenzuweisung teilweise zu kapitalisieren (Geld statt Stelle).

  • Anmietung von Räumlichkeiten

    Der Fachdienst Schule mietet bei schulischem Bedarf unter bestimmten Voraussetzungen Räumlichkeiten für Schulen an. Der Bedarf muss beantragt werden.

  • Außerschulische Nutzung

    Der Kreis Offenbach stellt seine schulischen Räume und Einrichtungen auch außerhalb der schulischen Nutzung der Öffentlichkeit zur Verfügung.

  • Ausstattung der Schulen

    Der Kreis Offenbach ist als Schulträger für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen zuständig.

  • Begabungsgerechte Schulen 2.0

    Der Schulversuch „Begabungsgerechte Schule“ wurde in den Jahren 2008 bis 2015 im Kreis Offenbach mit dem Ziel auf den Weg gebracht, inklusive Pädagogik in einzelnen Grundschulen der Kommunen Mühlheim und Obertshausen einzurichten.

    Eine Wiederauflage des Projektes mit interessierten Schulen ist in Vorbereitung.

  • Beratung zur Ganztagskonzeptentwicklung

    Der Schulträger steht, gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt, seinen Schulen bei der Ganztagskonzeptentwicklung mit Rat und Tat zur Seite.

    Neben den rechtlichen Aspekten werden auch fachliche Themen aufbereitet, Abstimmungstreffen mit den Kooperationspartnern in Lenkungsgruppen moderiert und Pädagogische Tage finanziert sowie gute Praxisbeispiele als Orientierungshilfe angeboten.

    Sie sind Schulleitung oder Pädagogische Leitung einer kreiseigenen Schule und am fachlichen Austausch interessiert? Dann registrieren Sie sich hier.

  • Berufliche Schulen

    Berufliche Schulen vermitteln allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen.

    Die beruflichen Schulen gliedern sich in die beruflichen Schulen Teilzeit (Berufsschule in Teilzeit- und Blockform, Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form, Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform, Fachschulen in Teilzeitform) sowie die beruflichen Schulen Vollzeit (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen).

    Der Kreis Offenbach ist Schulträger von drei Beruflichen Schulen.

  • Beschäftigte an den Schulen

    Der Fachdienst Schule und Bildung hat die Dienstaufsicht über die Kreisbeschäftigten in den Schulen und verantwortet die Personalauswahl und die Personaleinsatzplanung in den Schulsekretariaten.

  • Bewirtschaftung der Schulen

    Der Kreis Offenbach bietet moderne, umfassend sanierte Schulen, denn Bildung genießt oberste Priorität. 2004 hatte der Kreistag den Beschluss gefasst, die Schulen im Rahmen eines bundesweiten Vorreitermodells Public Private Partnership (PPP) zügig zu sanieren.

    Es wurden rund 240 Millionen investiert, um innerhalb von fünf Jahren für die mehr als 40.000 Schülerinnen und Schüler in allen 13 kreisangehörigen Kommunen ein gleichwertiges gutes und attraktives Lernumfeld zu schaffen.

    Für Interessierte stehen weitergehende Informationen über den Verlauf des PPP-Projektes zur Verfügung.

    Für die Bewirtschaftung der Schulen ist die kreiseigene Gesellschaft KOREAL GmbH zuständig.

  • Bildungsmanagement

    Der Kreis Offenbach hat es sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit dem 13 Kommunen die Bildungssituation aller verbessern. Denn Bildung entscheidet über mehr Chancengleichheit und mehr gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Bildung ist ein wichtiger Standortfaktor.
    Bildung sichert heute die individuellen und gesellschaftlichen Handlungsmöglichkeiten von morgen.
    Das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement (kurz: DKBM) wurde über die Projektphase des ESF-geförderten Bundesprogramm „Bildung integriert“ hinaus gesichert. So soll durch eine gut vernetzte, abgestimmte Bildungslandschaft zu mehr Chancengerechtigkeit und Bildungsteilhabe sowie einer Verbesserung der Bildungssituation im Kreis Offenbach führen.

    Datenbasiertheit, Transparenz, Kommunikation sowie die Entwicklung von abgestimmten Maßnahmen längs gemeinsam getragener Handlungsschwerpunkte spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Konzept Bildungslandschaft bietet viele Vorteile. Durch die Perspektive „Landschaft“, werden Bildungsbiografien und Bildungsketten mit Übergängen und alternativen Wegen – wie beispielsweise zwischen Kita und Grundschule oder zwischen Schule und Ausbildung – einfacher vorstellbar denkbar und dadurch auch leichter bearbeitbar.

    Die Bildungslandschaft im Kreis Offenbach ist vielfältig. Viele kommunale und nichtkommunale Akteure wirken an deren Ausgestaltung mit:

    - öffentliche Bildungsträger und Schulträger
    - Fachdienste der Kreisverwaltung und Volkshochschulen
    - Kommunalpolitik
    - Sozialverbände
    - freie Bildungsträger
    - Sportvereine
    - kulturelle Einrichtungen
    - Ehrenamtliche
    - vielfach auch Stiftungen

    Sie alle bringen ihre jeweilige Expertise in das kreisweite Bildungsangebot ein. Diese Vielfalt bereichert. Bei einer Vielzahl von Akteuren kann es aber auch unübersichtlich werden.

    Hier setzt das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement im Fachdienst Steuerungsunterstützung an, um – ganz im Sinne der Einheit in der Vielfalt – eine abgestimmte und datenbasierte Zusammenarbeit der Bildungsakteure im Kreis Offenbach zu fördern.

    Der erste Bildungsbericht des Kreis Offenbach (2021) liefert für diesen gemeinsamen Entwicklungsprozess eine wichtigen Datengrundlage.

  • Familienklassen

    Familienklassen sind ein inklusives präventives Unterstützungsangebot für Kinder, und Eltern der teilnehmenden allgemeinen Grundschulen, das im Kreis Offenbach vom Land Hessen unterstützt wird.

  • Fortbildung und Qualifizierung

    Der Schulträger bietet allen Beschäftigten in Schulkindbetreuungen und ganztägig arbeitenden Schulen ein Fortbildungsprogramm an.

    Das Angebot orientiert sich grundsätzlich am Bildungs- und Erziehungsplan und geht insbesondere auf relevante pädagogische Fragestellungen ein. Dabei werden konkrete Bedarfe aus dem Alltag der Schulkindbetreuungen, aber auch Themen des aktuellen fachlichen Diskurses oder der gesellschaftlichen Entwicklung aufgegriffen.

  • Freiwilliges Soziales Jahr

    Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Dienst, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen geleistet wird, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.

    Es versteht sich als praktisches Jahr zwischen Schule und Beruf, insbesondere zur Orientierung und Vorbereitung auf soziale Berufe. Im Schulbereich sind Förderschulen und Ganztagsschulen als Einsatzorte für Freiwillige vorgesehen.

    Der Dienst im FSJ ist eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte an den Schulen. Die Einsatzzeit liegt zwischen sechs und 18 Monate, in der Regel dauert sie ein Jahr. Die Freiwilligen stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrer Einsatzstelle.

    Die Zuständigkeit für den Einsatz und die damit einhergehenden Verbindlichkeiten liegen beim Träger. Im Kreis Offenbach ist das DRK Volunta Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres. Zwischen dem Kreis Offenbach und der DRK Volunta besteht eine Kooperation.

    An den Förderschulen des Kreises Offenbach werden die Freiwilligen durch den Schulträger und das Land Hessen (Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach) finanziert.

  • Ganztägig arbeitende Schulen

    Fast alle Schulen im Kreis Offenbach arbeiten ganztägig. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine ergänzende individuelle Förderung, Arbeitsgemeinschaften und vieles mehr am Nachmittag.

  • Gastschulbeiträge

    Die Schulträger, mit Ausnahme des Landes Hessen und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, können für auswärtige Schülerinnen und Schüler Gastschulbeiträge von den Schulträgern verlangen, in deren Gebiet die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Gestattungen einer anderen als der zuständigen Grundschule

    Jeder Grundschule wird durch den Schulträger im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt ein Schulbezirk durch Satzung zugewiesen.

    Eine andere Grundschule kann nur aus wichtigem Grund besucht werden. Das Staatliche Schulamt als Schulaufsichtsbehörde kann im Benehmen mit dem Schulträger aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule gestatten, wenn die Aufnahmekapazität der anderen Schule nicht erschöpft ist.

  • Grundschulen

    Der Kreis Offenbach ist Schulträger von 52 Grundschulen.

  • Gymnasien

    Der Kreis Offenbach ist Schulträger von sechs Gymnasien und einer Gymnasialen Oberstufe.

  • Haupt- und Realschulen

    Der Kreis Offenbach ist Schulträger von fünf Haupt- und Realschulen.

  • Inklusive Beschulung

    Ziel der inklusiven Beschulung ist es, eine gleichberechtigte, aktive Bildungsteilhabe von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die die Nutzung der individuellen Ressourcen und Begabungen beinhaltet und bis ins Berufsleben hineinwirkt.

  • Integrierte Gesamtschulen

    Der Kreis Offenbach ist Schulträger von drei Integrierten Gesamtschulen.

  • Kooperationsklassen

    Bei den Kooperationsklassen handelt es sich um ein schulisch organisiertes gruppenbezogenes Angebot für Schülerinnen und Schüler des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung. In der Regel wird eine Klasse der Förderschule in einem Klassenraum einer allgemeinen Schule von Lehrkräften der Förderschule unterrichtet, wobei zusätzlich in geeigneten Fächern (beispielsweise Musik, Kunst, Sport) gemeinsamer Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Schule stattfindet.

    Gemeinsame Pausen, gemeinsames Mittagessen und Arbeitsgemeinschaften ermöglichen den Schülerinnen und Schülern der Förderschule die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und stärkt die sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler.

    Das Modell der Kooperationsklassen hat sich im Kreis Offenbach bewährt und soll, in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt und den Kreis Offenbach, perspektivisch weiter ausgebaut werden.

  • Kooperative Gesamtschulen

    Der Kreis Offenbach ist Schulträger von acht Kooperativen Gesamtschulen.

  • Kreiselternbeirat

    Die Schulverwaltung unterstützt den Kreiselternbeirat bei seinen Aufgaben und trägt die Sachkosten die angemessenen Sachkosten, die im Rahmen der Arbeit des Kreiselternbeirates entstehen.

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreiselternbeirats.

  • Kreisschülerrat

    Die Schulverwaltung unterstützt die Kreisschülervertretung bei ihren Aufgaben und trägt die angemessenen Sachkosten, die im Rahmen der Arbeit des Kreisschülerrates entstehen.

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite des Kreisschülerrates.