Straßenverkehrsamt von A-Z

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Es wurden 11 Einträge gefunden

  • Abgelaufener Führerschein

    Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

  • Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Für ein dauerhaftes Überführen eines Fahrzeuges ins Ausland wird eine internationale Zulassung benötigt.

  • Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

  • Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer strafgerichtlichen Verurteilung haben unterschiedliche Bedeutungen.

  • Internationalen Führerschein beantragen

    Für das Führen eines Kraftfahrzeuges wird außerhalb der Europäischen Union häufig ein internationaler Führerschein bernötigt, der nur in Verbindung mit der originalen Fahrerlaubnis gültig ist.

  • Kurzzeitkennzeichen beantragen

    Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen.

  • Oldtimerzulassung

    Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

  • Saisonkennzeichen beantragen

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen.

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (außerhalb der Europäischen Union)

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen.

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Mitgliedstaat der Europäischen Union)

    Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beziehungsweise einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

  • Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.