Es wurden 11 Einträge gefunden
-
Erbwaffen
Wer erlaubnispflichtige Waffen und oder Munition geerbt hat, keine Waffenbesitzkarte besitzt und auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen kann, muss die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen.
-
Erwerb einer Schusswaffe
Erworbene Waffen müssen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
-
Europäischer Feuerwaffenpass
Wer mit Waffe und oder Munition ins Ausland reisen möchte, benötigt einen Europäischen Feuerwaffenpass.
-
Grüne Waffenbesitzkarte
Wer eine grüne Waffensitzkarte hat, kann eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beanztragen.
-
Jagdliche Vereinigungen
Wer eine Waffensitzkarte hat, kann für jagdliche Vereinigungen eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen.
-
Kleiner Waffenschein
Wer eine Waffe erwerben möchte, muss eine Waffenschein haben.
-
Rote Waffenbesitzkarte
Alle, die Waffen und oder Munition sammeln, benötigen eine rote Waffenbesitzkarte.
-
Schießsportvereine
Wer eine Waffensitzkarte hat, kann für jagdliche Vereinigungen eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen.
-
Sprengstoffgesetz
Bei der Waffenbehörde kann eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz n´beantragt werden.
-
Waffenerwerb zur Brauchtumspflege
Wenn Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt.
-
Waffenherstellung
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und oder des Waffenhandels muss angezeigt werden.