Beflaggung vor dem Kreishaus am 1. Mai
Am „Tag der Arbeit“, dem 1. Mai, werden vor dem Kreishaus in Dietzenbach und anderen öffentlichen Gebäuden Flaggen wehen, um auf die besondere Bedeutung des Feiertages aufmerksam zu machen. Vor dem Verwaltungsgebäude gehisst werden am Freitag, 1. Mai, die Kreisflagge sowie die Landes-, Bundes- und Europaflagge. Der Tag der Arbeit gehört gemäß Erlass der Bundesregierung zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen.
Der „Tag der Arbeit“ hat seinen Ursprung in den USA. In Deutschland machte die SPD im Jahr 1890 den 1. Mai zum Tag der Arbeiterbewegung. Es kommt an diesem Tag regelmäßig zu Streiks und Demonstrationen. Der Tag entwickelt sich zum Symboltag des Klassenkampfes. Die Mehrheit der Weimarer Nationalversammlung einigte sich darauf, den 1. Mai 1919 „dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes“ zu weihen und verabschiedeten ein entsprechendes Gesetz. Der Alliierte Kontrollrat bestätigte nach dem Zweiten Weltkrieg im April 1946 den Tag als Feiertag. Gewerkschaften nutzen den 1. Mai für politische Kundgebungen, die häufig mit kulturellen Veranstaltungen kombiniert werden.