Führerschein ab 17 beantragen
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Kontakt zur Führerscheinstelle
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde: Detailseite
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung
Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:
-
- Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
- Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
- Aushändigung fertiger Führerscheine
- Ausstellung internationaler Führerscheine
Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle
Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.
Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Montag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 7:30 bis 13:30 Uhr |
Ansprechperson
Frau A. Scherping: Detailseite
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Öffnungszeiten und Terminvereinbarung
Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle
Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.
Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Montag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 7:30 bis 13:30 Uhr |
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Frist
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
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Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
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Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht