Führerschein ab 17 beantragen

Ihr Wohnort

Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Kontakt zur Führerscheinstelle

Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung

Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:

    • Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
    • Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
    • Aushändigung fertiger Führerscheine
    • Ausstellung internationaler Führerscheine

Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Ansprechperson

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Frist

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
    • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Unterlagen für Begleitpersonen:
    • Antragsformular für jede Begleitperson
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Kopie des gültigen Führerscheins

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise (Besonderheiten)

Voraussetzungen

Für Bewerber und Bewerberinnen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht