Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Kontakt zur Führerscheinstelle
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde: Detailseite
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung
Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:
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- Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
- Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
- Aushändigung fertiger Führerscheine
- Ausstellung internationaler Führerscheine
Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle
Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.
Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Montag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 7:30 bis 14:00 Uhr |
Ansprechperson
Frau A. Scherping: Detailseite
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Öffnungszeiten und Terminvereinbarung
Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle
Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.
Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Montag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 7:30 bis 14:00 Uhr |
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.