Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

Ihr Wohnort

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

  • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

Kontakt zur Führerscheinstelle

Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung

Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:

    • Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
    • Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
    • Aushändigung fertiger Führerscheine
    • Ausstellung internationaler Führerscheine

Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Ansprechperson

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Hinweise zu Vollmachten

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis wird eine Unterschrift der antragstellenden Person vor Ort benötigt, welche auf den offiziellen Dokument eingefügt wird. Daher ist die Beantragung einer Fahrerlaubnis, durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich.

Mithilfe der Vollmacht können lediglich fertig ausgestellte Dokumente abgeholt werden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.