Internationalen Führerschein beantragen

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Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Kontakt zur Führerscheinstelle

Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung

Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:

    • Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
    • Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
    • Aushändigung fertiger Führerscheine
    • Ausstellung internationaler Führerscheine

Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 7:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 14:00 Uhr

Ansprechperson

Serviceschalter und Terminvereinbarung

Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung

Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:

    • Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
    • Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
    • Aushändigung fertiger Führerscheine
    • Ausstellung internationaler Führerscheine

Öffnungszeiten des Schnellschalters der Führerscheinstelle

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle

Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.

Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig. Er kann nur gegen Vorlage eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger EU- Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

Frist

Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.