Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Zuständigkeiten
Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.
Zwischenzeitlich erfolgter Umzug
Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.
EU-ausländischer Führerschein
Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.
Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
Ansprechpunkt
An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt zur Führerscheinstelle
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde: Detailseite
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung
Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Diese sind:
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- Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
- Umtausch eines Kartenführerscheins auf einen neuen Kartenführerschein
- Aushändigung fertiger Führerscheine
- Ausstellung internationaler Führerscheine
Abgabe von Antragsunterlagen für Ersterteilung, Begleitetes Fahren 17 sowie Erweiterung können ohne Termin im Bürgerbüro abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Serviceschalters der Führerscheinstelle
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle
Für viele Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis können Termine vereinbart werden.
Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Montag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 7:30 bis 13:30 Uhr |
Ansprechperson
Frau A. Scherping: Detailseite
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach