Zulassungsbehörde in Dietzenbach geschlossen

Schulung zu Betriebserlaubnissen

Die Bündelungsbehörden in Hessen wurden kurzfristig aufgelöst. Dadurch ist die Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach nun für die Betriebserlaubnisse zuständig. Um die Beschäftigten zu diesem Thema zu schulen, ist die Zulassungsstelle im Kreishaus in Dietzenbach am Mittwoch, 18. Februar 2026, ganztägig geschlossen. Bereits vereinbarte Termine werden verlegt.

Wer aktuell beispielsweise für ein Fahrzeug, das keinem gängigen und genehmigten Typ entspricht, ein Gutachten vorlegt, braucht vor der regulären Zulassung weiterhin eine Betriebserlaubnis. Diese wird nun nicht mehr vom Landkreis Marburg-Biedenkopf, sondern von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, also dem Kreis Offenbach, erteilt. Das Gleiche gilt für Fahrzeughalter, die eine Einzelgenehmigung für ihr modifiziertes Fahrzeug vorlegen: Sie benötigen weiterhin eine Betriebserlaubnis, die jetzt von der Zulassungsstelle in Dietzenbach ausgestellt wird. Entsprechende Unterlagen können ab sofort bei der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach, Fachdienst Dienstleistungszentrum, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, E-Mail betriebserlaubnis@kreis-offenbach.de eingereicht werden.

Der Kreis Offenbach weist darauf hin, dass aufgrund der kurzfristigen Zuständigkeitsänderung den örtlichen Zulassungsstellen keine ausreichende Vorbereitungszeit gelassen wurde, sodass sich die Bearbeitung der Anträge zunächst spürbar verzögern wird.