Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist ein familiennahes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder von Geburt an bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Kindertagespflege richtet sich dabei vorrangig an Kinder im U3-Bereich. In diesem Altersbereich ist die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot zu einer Betreuung in einer Krippe definiert. Vor allem im Altersbereich U3 hat sich die Betreuung durch Tagesmütter- und -väter bewährt. Sie bietet eine große Flexibilität und Raum auf die individuellen Bedürfnisse der Jüngsten einzugehen. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen statt – eine Tagespflegeperson betreut in ihren privaten oder eigens für die Tagespflege angemieteten Räumlichkeiten bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Damit haben die Tageskinder eine feste Bezugsperson, die den Alltag bedürfnisgerecht mit ihnen gestalten kann.     

Auch Kinder im Kindergarten- oder Schulalter können in der Kindertagespflege betreut werden. Öffentlich gefördert wird die Betreuung in diesen Altersgruppen jedoch grundsätzlich nur, wenn kein geeigneter Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder einem Hort zur Verfügung steht, ein besonderer Betreuungsbedarf besteht oder eine ergänzende Randzeitenbetreuung erforderlich ist.  

Unabhängig von der öffentlichen Förderung durch den Jugendhilfeträger kann eine Betreuung jederzeit gemeinsam mit einer Kindertagespflegeperson privat vereinbart und selbst finanziert werden.

Kindertagespflegepersonen arbeiten in der Regel selbstständig. Sie sind qualifiziert und überprüft durch den örtlichen Jugendhilfeträger. Sie sind zu einer stetigen pädagogischen Weiterbildung angehalten und werden in ihrer Tätigkeit vom Jugendhilfeträger begleitet.

Eine Betreuung in den Nachtstunden gehört grundsätzlich nicht zum regulären Angebot der Kindertagespflege. Sie kann nur in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Prüfung durch das zuständige Jugendamt ermöglicht werden.