Auf Landesbeschluss wird ab 11. Januar 2021 die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 6. Klasse vorübergehend aufgehoben. Sie können grundsätzlich weiter zur Schule gebracht werden, was jedoch zur Kontaktreduzierung nach Möglichkeit vermieden werden soll.
Ab der 7. Klasse findet Distanzunterricht statt. Ausnahmen bilden Abschlussklassen. Für sie gilt weitestgehend Präsenzunterricht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch für sie Distanzsunterricht zeitweise angeboten werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt das Hessische Kultusministerium.
Auf Beschluss des Landes Hessen gilt auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts eine Maskenpflicht, ab der fünften Klasse in den weiterführenden Schulen auch während des Unterrichts. Ausgenommen sind Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können beziehungsweise dürfen.
Über das aktuelle Vorgehen des Gesundheitsamts bei Sars-CoV-2-Fällen an Schulen informiert die aktuelle Pressemitteilung.
Weitere Informationen:
Das Hessische Kultusministerium hat zum Schulstart einen Corona-Hygieneplan an alle Schulen in Hessen verschickt. Er beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur persönlichen und zur Raumhygiene, zum Infektionsschutz in Pausen, beim Sport- und Musikunterricht, zum Schutz von Risikogruppen sowie Informationen zur Meldepflicht. Der Plan kann hier eingesehen werden:
Schulsport ist unabhängig einer Personenzahl erlaubt. Der Kreis Offenbach hat allerdings aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach der Sportunterricht an allen Schulen nur kontaktlos stattfinden darf. Kontaktlos bedeutet mit mindestens 1,5 Meter Abstand.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat dazu umfassende Informationen inklusive einer übersichtlichen Checkliste und einer Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule nach überstandener Erkrankung herausgegeben:
Das Gesundheitsamt hat seine bisherige Strategie geändert. Demnach werden an weiterführenden Schulen nicht mehr grundsätzlich die komplette Schulklasse oder der gesamte Kurs einschließlich der unterrichtenden Lehrkräfte in Quarantäne geschickt, wenn eine Person ein positives Testergebnis auf das Coronavirus hat. Mit dieser Anpassung reagiert das Gesundheitsamt auf die Tatsache, dass Infektionsfälle in der Schulgemeinde bis heute nahezu vollständig auf Einträge von außen zurückzuführen waren.Zudem besteht in den weiterführenden Schulen inzwischen landesweit eine Maskenpflicht im Unterricht.
Bei der veränderten Strategie gilt: Es werden weiterhin durch das Gesundheitsamt gemeinsam mit der Schul- und Klassenleitung ausnahmslos in jedem Fall eines Erkrankten individuelle Ermittlungen angestellt. Dabei werden die jeweiligen engen Kontaktpersonen, die sogenannten Kontaktpersonen eins, ermittelt, nachverfolgt und häuslich isoliert. Aber überall, wo Abstand gewahrt, Mund-Nasen Bedeckungen getragen und das Hygienekonzept eingehalten wurde, werden die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das Lehrpersonal künftig als Kontaktpersonen zwei eingestuft. Bei Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome sei keine Testung notwendig. Sollten nachträglich Beschwerden auftreten, sei ein sofortiger Kontakt zum Hausarzt und dem Gesundheitsamt sowie die Isolierung im häuslichen Umfeld dringend angeraten.
Diese Vorgehensweise gilt nicht für Grundschulen und Kindergärten. Im Klassenverband in Grundschulen werden nicht durchgehend Mund-Nasen-Bedeckungen getragen, im Kindergarten gar nicht. Deswegen wird das Gesundheitsamt in diesen Einrichtungen anordnen, die betroffene Klasse oder Gruppe zu schließen.
Ihr Kind hatte keinen direkten Kontakt mit einem COVID-Erkrankten. Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht derzeit kein Anlass für eine regulatorische Maßnahme.
Was ist zu beachten?
Für Sie besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Für alle anderen Haushaltsmitglieder gibt es derzeit keine Einschränkungen.
Sobald sich die Situation für Ihr Kind verändert, werden wir Sie informieren!
Das Gesundheitsamt prüft umgehend und sorgfältig, wie intensiv dieser Kontakt war und für jede Kontaktperson wird eine medizinische Einschätzung des individuellen Infektionsrisikos auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Institutes vorgenommen. Bis dahin:
Wenn weitere Maßnahmen für Ihr Kind zu ergreifen sind, werden wir Sie schnellstmöglich persönlich kontaktieren und Ihnen ausführliche Informationen zukommen lassen. Bitte warten Sie unsere Informationen ab!
Weiterer Handlungsbedarf besteht für Sie momentan nicht. Für alle anderen Haushaltsmitglieder gibt es derzeit keine Einschränkungen.
Das Hessische Kultusministerium hat zum Schulstart einen Corona-Hygieneplan an alle Schulen in Hessen verschickt. Er beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur persönlichen und zur Raumhygiene, zum Infektionsschutz in Pausen, beim Sport- und Musikunterricht, zum Schutz von Risikogruppen sowie Informationen zur Meldepflicht. Der Plan kann hier eingesehen werden:
Studentinnen und Studenten, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz und teilweise durch eine Nebentätigkeit finanziert haben, die durch die Corona-Krise weggebrochen ist, können unter anderem einmalig einen Zuschuss von maximal 200 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Für die entsprechenden Nothilfefonds der Studierendenwerke stehen durch das Land Hessen 250.000 Euro zur Verfügung. Die schnelle Hilfe des Landes soll den betroffenen Studierenden zumindest etwas Zeit geben, sich nach anderen Finanzierungsquellen umzusehen.
Für die Auszahlung der Soforthilfe sorgen die hessischen Studenten- und Studierendenwerke. Das Geld wird diesen anteilig für die von ihnen betreuten Studierenden rasch zur Verfügung gestellt. Anträge können ab Ende April gestellt werden. Die Vergabekriterien sind auf der Homepage des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes einsehbar.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 30. April 2020 bekannt gegeben, dass es auch eine Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende geben wird. Sie können ab dem 8. Mai 2020 online ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Höhe kann bis zu 650 Euro im Monat betragen. Das Angebot steht ab dem 1. Juni 2020 auch ausländischen Studierenden – also Angehörigen von Drittstaaten und EU-Bürgern, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – offen. Insgesamt wird damit ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert.
Darüber hinaus erhält das Deutsche Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes abrufbar.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Eine entsprechende Option kann aber Teil eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung sein und ist ansonsten mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Das Land Hessen empfiehlt dringend für alle geeigneten Arbeitsabläufe und Dienstleistungen die Ermöglichung von Heimarbeit, insbesondere durch Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen und anderer Formen mobilen Arbeitens.
Wenn Ihr Kind zwölf Jahre alt oder jünger ist und wegen geschlossener Kindertagesstätten und Schulen zuhause betreut werden muss, können Sie gegebenenfalls vom Staat 67 Prozent Ihres Nettolohns, höchstens 2016 Euro pro Monat, erhalten. Die Regelung gilt für einen Betreuungszeitraum von bis zu zehn Wochen, für Alleinerziehende bis zu 20 Wochen.
Voraussetzungen für die Auszahlung sind, dass
Zu beachten gilt auch, dass der Lohnersatz nicht gezahlt wird, wenn es andere Möglichkeiten gibt, Ihrer Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben, etwa durch Abbau von Zeitguthaben.
Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtung wegen der Schulferien ohnehin geschlossen wäre und ist befristet bis Ende 2020.
Ansprüche auf Kurzarbeitergeld gehen dem Anspruch vor.
Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der sich das Geld bei der zuständigen Landesbehörde erstatten lassen kann. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Die Abwicklung hat das Regierungspräsidium Darmstadt übernommen. Anträge können ab sofort auf dem Infoportal IfSG gestellt werden.
Mehr Informationen gibt es im Überblick über das Sozialschutz-Paket auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Infoseite zum Entschädigungsanspruch.
Der Notfall-Kinderzuschlag des Bundesfamilienministeriums soll Eltern mit kleinem Einkommen und ihre Kinder während der aktuellen Situation mit bis zu 185 Euro pro Kind unterstützen. Der KiZ richtet sich an Alleinerziehende und Familien, deren Verdienst zwar für ihre eigene, aber nicht für die Vorsorgung der gesamten Familie reicht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie...
Lag der Berechnung bislang das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate zu Grunde, ist es für den Notfall-KiZ nur noch ein Monat. Vermögen wird dabei nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt. Die Notfall-Regelung tritt am 1. April 2020 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2020.
Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, lässt sich mit wenigen Klicks online mit dem KiZ-Lotsen ermitteln.
Der Antrag auf den Kinderzuschlag lässt sich anschließend ebenfalls online stellen.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Homepage an.
Tipps, wie Eltern und Bezugspersonen mit Kindern über deren Sorgen hinsichtlich Corona sprechen und gegebenenfalls am besten die häusliche Quarantäne gestalten, stehen unter anderem in einem Infoblatt des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Ja. Die Verordnung nimmt die Begleitung und Betreuung minderjähriger Personen von entsprechenden Verboten aus, sodass das Sorgerecht wahrgenommen werden kann. Allerdings darf keiner der Beteiligten unter Quarantäne stehen.
Nein. Auf den Anlagen sind aber die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Tipps, wie Eltern und Bezugspersonen mit Kindern über deren Sorgen hinsichtlich Corona sprechen und gegebenenfalls am besten die häusliche Quarantäne gestalten, stehen unter anderem in einem Infoblatt des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Die Corona-Pandemie trifft auch die Jüngsten der Gesellschaft hart. Für Eltern bedeutet das, die Kinder zuhause bei Laune halten zu müssen. Damit die Ideen mit der Zeit nicht ausgehen, sind auf dieser Seite Links zusammengestellt, um Jungen und Mädchen jeden Alters spannend und lustig zu beschäftigen.
Wer darüber hinaus noch Tipps braucht, wie er seinen Kindern die aktuelle Corona-Situation erklären soll, findet in der Broschüre des BBK ebenso Anregungen, wie beispielsweise in vielen Online-Videos. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey beantwortet Kinderfragen zu Corona auch persönlich in einem YouTube-Interview mit Familienadler Freddi.
Wer sich mit der Situation aber überfordert fühlt und Hilfe benötigt oder merkt, dass seine Kinder sich dringend ihre Sorgen von der Seele reden müssen, sollte nicht zögern, sich an Angebote wie die Nummer gegen Kummer zu wenden: 116 111 (Kinder- und Jugendtelefon) beziehungsweise 0800 1110550 (Elterntelefon).
Der städtische Mitarbeiter und Graffiti-Künstler Kai Lippok hat ein Ausmalbuch entworfen, dass die Stadt Neu-Isenburg in Auszügen zum kostenlosen Download bereitstellen darf.
Das Kinder-Ministerium hat auf seiner Homepage eine Reihe an an Informationen rund um Corona zusammengestellt - von Erklärungen über Tipps gegen Langeweile bis hin zur Vorlesestunde mit Bundesministerin Franziska Giffey.
Das ZDF hat auf seiner Homepage ein umfangreiches Angebot an Lernvideos und -sendungen hinterlegt. Die Angebotspalette erstreckt sich dabei von der Vorschule bis zur Oberstufe und deckt die unterschiedlichsten Fächer- und Wissensgebiete ab.
Auch der BR hat ein Onlineklassenzimmer in seiner Mediathek eröffnet, mit Video-Lernangeboten für jedes Alter und zu den wichtigsten Fächern.
Die Büchereien und Bibliotheken sind derzeit geschlossen. Aus diesem Grund bieten viele ihre virtuellen Angebote wie E-Books und Hörbücher bis zur Wiederöffnung kostenlos an. Interessierte müssen sich nur bei der Onleihe registrieren und dann auf der Homepage ihrer Bücherei den Instruktionen folgen.
Was machen Tiere eigentlich den ganzen Tag? Antworten liefern die kostenlosen Live-Streams, die vielerorts angeboten werden und tolle Einblicke liefern.
Weitere Webcams mit den verschiedensten Tieren sind auf der Seite von Tierwebcams.de abrufbar.
Aus dem Hackathon der Bundesregierung #wirvsvirus ist unter unter anderem "Die Wuselstunde" hervorgegangen. Zweimal täglichen gibt es auf der Internetseite Vorlesestunden im Livestream: um elf Uhr für Vier- bis Siebenjährige, um 15 Uhr für Sieben- bis Zehnjährige.
Vom Meisterdetektiv Kalle Blomquist über Märchenkuddelmuddel bis hin zur zehnteiligen spannenden Reise einer Klasse durchs Sonnensystem - auf der Interseite des Kinderradios Mikado gibt es für Jungen und Mädchen eine Menge anzuhören. Neben Hörspielen sind aber auch kindgerechte Wissenspodcasts mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu finden.
Das WWF bietet auf seiner Junior-Seite drei tierische Hörgeschichten für Kinder an:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat unter dem Titel "Kinder stark machen" auch ein Mitmachprogramm gestartet. Auf ihrem YouTube-Kanal gibt es mehrere Videos, die die ganze Familie in Bewegung bringen sollen.
Alba Berlin bietet auf seinem YouTube-Kanal montags bis freitags Sportübungen für Kinder an. Es gibt dabei sowohl spezielle Mitmachaktionen für Kita-Kinder als auch für Jungen und Mädchen in der Grundschule und in der Oberschule.
Die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg bietet die kostenfreie “Kitu-App“ an. Familien erhalten durch sie kreative und lustige Anregungen für gemeinsame Bewegungszeiten im Alltag. Gefördert werden dabei Beweglichkeit, Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Die bunte App steht im App Store beziehungsweise im Google Play Store zum Download zur Verfügung.
Der Kinderkanal KiKA erklärt in einem Video die Tanzsschritte zum TanzAlarm-Song “A-E-I-O-U“ und macht sogar einen Wettbewerb daraus.
In der Sendung "Die beste Klasse Deutschlands" treten im Kinderkanal regelmäßig Schülerinnen und Schüler gegeneinder an und testen ihr Wissen. Hunderte der Fragen gibt es auch im Online-Quiz zum Nachspielen.
Planet Schule schickt Kinder mit “2 durch Deutschland - das Spiel“ auf eine Tablet-geeignete Schnitzeljagd durch alle Bundesländer.
Die Internetseite für Kinder “Max und Flocke“ stammt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Sieben- bis Zwölfjährige können in kindgerechten und spannenden Onlinespielen wichtige Verhaltensregeln in Notfällen erlernen, Ängste ab- und Selbstvertrauen aufbauen. Bei "Max und Flocke: Jagd auf Dr. Superschreck" gilt es darüber hinaus seine Geschicklichkeit in Fahrspielen zu beweisen, Fehler in Wimmelbildern zu finden und Quizfragen zu beantworten.
Nein. Wer in Quarantäne ist - unabhängig ob Kind oder Erwachsener - darf keine Urlaubreise antreten. Die Quarantänezeit kann nicht durch einen freiwilligen Corona-Test verkürzt werden.
Hinweis: Die Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Aufgrund der großen Situationsdynamik kann es jedoch passieren, dass die beschriebenen Informationen, Maßnahmen, Empfehlungen und Verordnungen jederzeit und kurzfristig geändert, verstärkt, verlängert oder gänzlich erneuert werden und die hier hinterlegten Angaben überholen.