Amerikanische Faulbrut
Anzeigepflichtige Tierseuche - Stand: 16. März 2026
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen (kurz: AFB) ist eine ansteckende Bienenseuche, die in den letzten Jahren deutschlandweit erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, die Seuche einzudämmen. Die Übertragung des Erregers Paenibacillus larvae erfolgt in Form seiner Sporen, zum Beispiel durch Verbringen von Bienenvölkern und Austausch von Bienenmaterial, Beuten, Gerätschaften, Waben und Bienenprodukten, oder durch Räuberei unter Bienenvölkern. Die Sporen kommen aber auch in zahlreichen Handelshonigen vor und können bei Verfütterung übertragen werden. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und können über mehrere Jahrzehnte infektionsfähig sein. Eine Übertragung kann somit auch aus seit längerer Zeit nicht gebrauchtem Bienenmaterial erfolgen.
Ausbruch im Kreis Offenbach
In einem Bienenstand in Langen wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. Deswegen wird ein AFB-Gefährdungsbezirk im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsherd eingerichtet. Dieser betrifft unter anderem die Stadt Langen und Teile der Gemeinde Egelsbach.
Gefährdeter Bezirk nach Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut
Allgemeinverfügung
Anzeigepflicht für Bienenhaltungen
Das Veterinäramt des Kreises Offenbach bittet alle, die Bienen halten, nicht nur in den betroffenen Bereichen, sondern im gesamten Kreisgebiet, um die gesetzlich geforderte Meldung, Verzugsmeldung oder Abmeldung aller Standorte mit möglichst genauen Angaben, wie Koordinaten, gegebenenfalls Straße, Hausnummer und Flurstück, ihrer Bienenvölker. Diese kann per E-Mail an veterinaeramt@kreis-offenbach.de erfolgen. Vorsorglich wird darauf hinweisen, dass eine nicht erfolgte Meldung eines Standortes gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Symptome
Die Amerikanische Faulbrut kann sich sehr schnell flächenhaft ausbreiten und zu hohen Völkerverlusten bis hin zu Totalverlusten führen, wenn die Restriktionsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Wenngleich das Infektionsrisiko im Sperrgebiet besonders hoch ist, so sind die Imker außerhalb der Restriktionszone dennoch nicht gänzlich risikofrei und deshalb gut beraten, wenn sie bei den Völkerdurchsichten stets gewissenhaft auf Faulbrut‐Symptome achten. Typische Anzeichen sind:
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- dunkel verfärbte, eingesunkene und teils löchrige Zelldeckel
- lückiges beziehungsweise mosaikartiges Brutbild
- fadenziehende kaffeebraune Masse in Inneren der Zellen, sogenannte Streichholzprobe
- teilweise fauliger Geruch der erkrankten Larven
- schwaches Bienenvolk
Bei entsprechenden Verdachtsbefunden muss immer unverzüglich das Veterinäramt informiert werden.
Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig betroffener Bienenvölker ist unbedenklich.