Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit, auch als Bluetongue bezeichnet, ist eine Schleimhauterkrankung bei Wiederkäuern, wie Rindern, Schafen, Ziegen, Wildwiederkäuern und Kameliden, zu denen auch Lamas und Alpakas zählen. Für Menschen geht von ihr keine Gefahr aus, auch der Verzehr von Fleisch und Milch sowie daraus erzeugten Produkten ist unbedenklich.
Die Erkrankung kann bei betroffenen Tieren einen unterschiedlich starken Verlauf nehmen. die Sterblichkeit hängt von der Stärke des Virusstammes und von Art und Rasse der Tiere ab. Schafe sind in der Regel am stärksten betroffen.
Eine Übertragung des Virus erfolgt nicht durch Kontakt mit erkrankten Tieren, sondern durch Stechmücken der Gattung Culicoides, sogenannte Gnitzen. Aus diesem Grund spielt der Insektenschutz im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit eine wichtige Rolle.
Aktuell
Der Serotyp 3 (BTV3) hat den Kreis Offenbach erreicht, was jedoch keine Vebringungsbeschränkungen zur Folge hat. Anfang Juli 2024 wurde der erste Fall in Hessen bestätigt. Das Land hat damit den Status „BHV-frei“ verloren. Seit Ende August 2024 ist kein Bundesland mehr "BHV-frei".
Der neue Serotyp 8 (BTV8) ist bislang noch nicht im Kreis Offenbach bestätigt worden. Seit einer nachgewiesenen Infektion im Saarland ist im November 2025 die hessische Sperrzone erweitert worden. Auch Teile des Kreises Offenbach sind betroffen:
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- Egelsbach
- Dietzenbach
- Dreieich
- Langen
- Neu-Isenburg
- Rödermark
- Teile der Stadt Heusenstamm
- Teile der Stadt Rodgau
Eine Übersicht bietet die aktuelle Handelszonenkarte des Landes Hessen.
Verbringungsregelungen für Tiere
Derzeit gelten nur in Bezug auf BTV8 Verbringungsbeschränkungen und nur für Tiere in der entsprechenden Restriktionszone.
Für eine Verbringung innerhalb der Restriktionszone gelten keine Beschränkungen, jedoch folgende Auflagen zur Verbringung außerhalb:
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderung
a) Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft;
oder
b) sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden. - Die Tiere wurden mit Positivbefund auf Antikörper gegen BTV-8 getestet und
a) der serologische Test wurde an mindestens 60 Tage vor der Verbringung entnommenen Proben durchgeführt;
oder
b) der serologische Test wurde an mindestens 30 Tage vor dem Verbringen entnommenen Proben durchgeführt und die Tiere wurden mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an frühestens 14 Tage vor dem Verbringen entnommenen Proben durchgeführt wurde. - Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter von maximal 90 Tagen, deren Mütter
a) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
oder
b) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im Fall von 3b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.
Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. - Tiere, die keine der Anforderungen nach 1), 2) oder 3) erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
a) mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden
und
b)während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderung
Zur Schlachtung innerhalb Deutschlands bestimmte Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird. Sofern diese Tiere nicht gegen BTV8 geimpft sind, müssen sie am Bestimmungsschlachthof innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden.
Impfung für gefährdete Tiere empfohlen
Eine Impfung ist die einzige Möglichkeit, Tiere vor schweren Verlaufsformen zu schützen. Gegen die Serotypen BTV4 und BTV8 sind zugelassene Impfstoffe erhältlich. Gegen BTV3 wurden Impfstoffe entwickelt, die inzwischen eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen mit einer Gültigkeit von einem Jahr erhalten haben.
Für die Impfung gegen BTV ist eine Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde erforderlich. Deshalb hat das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) per Allgemeinverfügung vom 14. Juni 2024 die Impfung gegen BTV für alle empfänglichen Tierarten in Hessen genehmigt.
Ausführliche Anleitungen für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierarztpraxen zur BT-Impfdateneintragung in HIT sind auf der Infoseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abrufbar.
Verlauf und Symptome
Obgleich die Krankheit einen unterschiedlichen Verlauf nehmen kann, treten bei den erkrankten Tieren in der Regel folgende Symptome auf:
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- Fieber
- allgemeine Schwäche
- Geschwüre im und um das Maul (Zahnfleisch, Backen und Zunge)
- bei einer kleinen Anzahl Tiere einhergehend mit der typischen Blau-Rot-Färbung der Zunge
- Rötungen und Blutungen des oberen Klauenrandes
- Lahmheiten
- mitunter auch Fehlgeburten und Missbildungen
Zwischen Infektion und Auftreten von ersten klinischen Symptomen vergehen in der Regel sieben bis acht Tage. Auch nach Abklingen der klinischen Erscheinungen bleiben die Tiere Virusträger.
Die Krankheit wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides, deren Aktivität erst bei Temperaturen unter acht Grad Celsius nachlässt, übertragen. Ohne diese Insekten ist eine Ansteckung, beispielsweise durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Tieren, nicht möglich. Aufgrund des Übertragungsweges sind insbesondere im Freiland gehaltene Tiere bedroht. Fleisch, Milch und Milchprodukte von infizierten Tieren spielen bei der Erregerübertragung keine Rolle.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.