EU-Parlament
Im Parlament sitzen 720 Abgeordnete aus den Mitgliedstaaten, die die Bürgerinnen und Bürger Europas alle fünf Jahre wählen. Jedes Land hat proportional zu seiner Bevölkerungszahl eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten. Deutschland hat 96 Sitze im Europäischen Parlament. Im Vergleich zu den nationalen Parlamenten hat das Europäische Parlament immer noch weniger Kompetenzen, so verfügt es nicht über ein Initiativrecht, das heißt es kann keine Gesetzesvorschläge einbringen. Dennoch hat es seinen Einfluss über die Jahre stetig erweitert. Das Europäische Parlament erlässt zusammen mit dem Rat der EU die Gesetze. Dieses Verfahren nennt sich Mitentscheidungsverfahren. Es gilt für die meisten Aufgabenbereiche der EU, jedoch nicht für alle.
So hat das Europäische Parlament, wenngleich es seinen Einfluss über die Jahre stetig erweiterte, im Vergleich zu den nationalen Parlamenten immer noch weniger Kompetenzen. Zum Beispiel verfügt es nicht über ein Initiativrecht, das heißt es kann keine Gesetzesvorschläge einbringen. Weiter beschließt das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der EU den Haushalt.
Einfluss auf die EU-Kommission hat das Europäische Parlament auch in Personalentscheidungen, denn alle Mitglieder der Kommission müssen durch das Europäische Parlament bestätigt werden. Es kontrolliert die Kommission und kann einen Misstrauensantrag stellen. Ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments können auch internationale Abkommen und Beitrittsvertäge nicht verabschiedet werden.