Rat der EU
Der Rat besteht aus den Fachministerinnen und Fachministern der Mitgliedstaaten und beschließt - meistens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament - die europäischen Gesetze. Die Ministerinnen und Minister sind dabei an die Vorgaben ihres Landes gebunden – vertreten also nationale Interessen. Zudem hat jeder Mitgliedstaat rotierend für sechs Monate den Vorsitz im Rat inne. Der Ratsvorsitz organisiert die Sitzungen, Vertritt die Institution nach außen und handelt Kompromisse aus.
Im Gesetzgebungsprozess muss sich der Rat nicht nur mit dem Europäischen Parlament einigen, sondern auch die 27 Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat müssen über den Gesetzesentwurf diskutieren und abstimmen. Wenn der Rat abstimmt, dann steht jedem Mitgliedstaat eine gewisse Anzahl an Stimmen zur Verfügung. Wie viele Stimmen jeder Staat bekommt, hängt von seiner Größe ab. Deutschland gehört mit 29 Stimmen zu den Ländern mit dem stärksten Gewicht im Rat. Für die meisten Beschlüsse wird nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit gewählt, aber in einigen Bereichen haben Mitgliedstaaten ein Vetorecht, das heißt sie können Gesetze blockieren.
Zusammen mit dem Europäischen Parlament schließt der Rat im Namen der Europäischen Union internationale Abkommen mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen ab und verabschiedet den Haushaltsplan. Zudem ist der Rat auch für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständig.