Deutschsprachförderung für Kinder/Neuzugewanderte im schulpflichtigen Alter
Das hessische Gesamtkonzept Sprachförderung an Schulen ist ein wichtiger Baustein für eine inklusive und gleichberechtigte Bildung für alle Kinder. Das schulische Gesamtsprachförderkonzept umfasst unterschiedliche Bausteinen zur Deutschförderung für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache.
Aufnahmen und Beratungszentrum - Unterstützung für zugewanderte Familien und Flüchtlinge
Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes ist die zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen, die aus dem Ausland nach Hessen ziehen. Es berät Kinder und deren Eltern bei Fragen des Schulbesuchs. Dabei wird der Sprach- und Lernstand geprüft und eine passende Schule gesucht.
Vorlaufkurse (vor der Einschulung)
Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, sind zur Teilnahme an einem Vorlaufkurs verpflichtet. Grundschulen und Kindertagesstätten arbeiten dabei eng zusammen.
Sprachkurse bei Zurückstellung
Besitzen Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse, können sie vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Kinder besuchen dann verpflichtend einen Deutsch-Sprachkurs.
Intensiv- und InteA-Klassen
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die bei Ankunft noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht haben und noch nicht über grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden in Intensivklassen auf den Übergang in Regelklassen vorbereitet.
Für Seiteneinsteiger von 16 bis 18 Jahre und 18 bis 20 Jahr werden die sogenannten InteA-Klassen angeboten. Sie sind an beruflichen Schulen verortet. Sie vermitteln Deutschkenntnisse und eröffnen den Zugang zur Ausbildungs- und Berufswelt.
InteA- wie auch Intensiv-Klassen sind Maßnahmen zur Sprachförderung und dienen ausschließlich dem Ziel des Spracherwerbs. Der Erwerb eines Abschlusses oder ähnliches ist nicht vorgesehen.