Naturschutzbeirat
Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium gemäß § 57 HeNatG, in dem Vertreter von Naturschutzverbänden, Forst- und Landwirtschaftsämtern und anderen orts- und sachkundigen Personen zu aktuellen naturschutzrechtlich relevanten Fällen angehört werden. Beispielsweise hilft es der Unteren Naturschutzbehörde, wenn ortskundige Vogelkundler ihre Informationen zu einem geplanten Baugebiet im Naturschutzbeirat weitergeben. Umgekehrt werden die Beiratsmitglieder über aktuelle Vorhaben oder Planungen informiert.
Kontakt
Fachdienst Umwelt
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
06074 8180-4106
06074 8180-4910
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