Gesundheitsschutz
Der Schutz der Gesundheit ist ein hohes Schutzgut (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz). Unter dem Begriff Gesundheitsschutz werden Maßnahmen geführt, die die Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen beinhalten und die auf einer rechtlichen Grundlage beruhen.
Im Verteidigungsfall kann sich durch eine Vielzahl an Verletzten und Betroffenen der Bedarf an Leistungen aus dem Gesundheitswesen deutlich erhöhen, gleichzeitig werden die dort üblicherweise verfügbaren Hilfeleistungspotentiale nur eingeschränkt verfügbar sein, weil Personal andere Aufgaben übernimmt, Teile der Infrastruktur zerstört sind und Engpässe in der Versorgung mit Material, Energie oder IT-Technik die Arbeit behindern.
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Biologische Gefahren
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Chemische Gefahren
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Radiologische und Nukleare Gefahren
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Sanitätsmaterialbevorratung
Bei Fragen zum Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an unser Gesundheitsamt.