Katastrophenschutz - ZSKG
Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstärken im Verteidigungsfall den Katastrophenschutz bei der Wahrnehmung der Aufgaben.
Der Kreis Offenbach als untere Katastrophenschutzbehörde richtet seine Planung und Organisation möglicher größerer Gefahrenabwehrmaßnahmen (unterhalb und oberhalb der Katastrophenschwelle) darauf aus, im Ernstfall unverzüglich und ohne größere Reibungsverluste handeln zu können.