Schutzbau
Der bauliche Bevölkerungsschutz umfasst bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Folgen von Zerstörung, Sabotage oder Waffenwirkungen zu minimieren. Ziel ist es Personen, Sachwerten und infrastrukturell wichtigen Einrichtungen - sowohl in der eigenen Wohnung, bei der Arbeit als auch im öffentlichen Raum zu schützen und deren Auswirkung abzumildern.
Als infrastrukturell wichtige Einrichtungen (Kritische Infrastrukturen) zählen zum Beispiel Einrichtungen zur Energie- oder Wasserversorgung, Krankenhäuser oder Verkehrsmittel und -wege. Um diesen Schutz zu erhöhen, sind vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Reihe von Schutz- und Vorbeugungskonzepten entwickelt worden. Ein vollständiger Schutz von Bauwerken gegen jedwedes Schadensereignis kann es natürlich nicht geben. Doch lässt sich in vielen Fällen mit einem vertretbaren Aufwand ein höheres Schutzniveau und damit eine höhere Sicherheit erreichen.
Öffentliche Schutzräume sind die mit Mitteln des Bundes wiederhergestellten Bunker und Stollen sowie die als Mehrzweckbauten in unterirdischen baulichen Anlagen errichteten Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung. Sie werden von den Gemeinden verwaltet und unterhalten.
Zuständig für die öffentlichen Schutzräume ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Fragen zu öffentlichen Schutzräumen in Deutschland beantwortet die Bürger-Hotline der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).