Public Viewing zur Fußball-WM
Die Bundesregierung hat mit der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ eine Ausnahmeregelung geschaffen, die ein Public Viewing der Spiele, ermöglicht. Um eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Darbietung im Freien zu erhalten, müssen die Begegnungen entweder mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft oder bis 23:00 Uhr beendet sein. Zuständig ist der Fachdienst Umwelt für die Kommunen:
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- Egelsbach
- Hainburg
- Heusenstamm
- Mainhausen
- Mühlheim
- Obertshausen
- Rödermark
- Seligenstadt
Für die Städte Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Rodgau ist das jeweilige Ordnungsamt für die Erteilung der Sondergenehmigung zuständig.