Aufruf zum Verantwortungsvollen Umgang mit Wasser aus Bächen und Flüssen
Hohe Temperaturen und Trockenperioden machen den Fließgewässern in Hessen zu schaffen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat aus diesem Grund zum verantwortungsvollen Umgang mit Flüssen, Bächen und Seen aufgerufen. Auch der Kreis Offenbach schließt sich diesem Appell an die Bevölkerung an.
In Südhessen sind bereits Wassertiefstände erreicht. Vor allem kleine Gewässer wie Bäche leiden: Je niedriger die Pegel, desto stärker erwärmt sich das Wasser und desto lebensbedrohlicher wird die Situation für die darin lebenden Fische und anderen Organismen. Wird zusätzlich Wasser entnommen, kann sich die Abwärtsspirale noch schneller drehen. Der Kreis Offenbach ruft deshalb dazu auf, kein Wasser – etwa zur eigenen Gartenbewässerung – mehr zu entnehmen.
Das Schöpfen von Hand und das Tränken von Tieren sind im Rahmen des Gemeingebrauchs aus Bächen und Flüssen derzeit noch erlaubnisfrei. Gleiches gilt für die Wasserentnahme auf einem unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Grundstück – allerdings nur zum Eigengebrauch durch Eigentümer beziehungsweise Anlieger. An Gewässern erster Ordnung, wie dem Main, ist die Wassermenge, die dabei entnommen werden darf, gesetzlich begrenzt. In jedem der genannten Fälle ist dabei die allgemeine Sorgfaltspflicht zu beachten. Das bedeutet insbesondere, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften vermieden und eine sparsame Verwendung des Wassers sichergestellt sein muss.
Sollte sich die Situation vor Ort weiter verschlechtern, kann die Untere Wasserbehörde des Kreises Offenbach die erlaubnisfreie Wasserentnahme per Allgemeinverfügung – zum Wohl der Allgemeinheit und zum Gewässerschutz – beschränken oder ausschließen. Bevor dieser Schritt notwendig werden könnte, appelliert der Kreis Offenbach zunächst an alle, schonend mit den Gewässern umzugehen.
Jede Wasserentnahme über den Gemeingebrauch beziehungsweise die Eigentümer- und Anliegernutzung hinaus bedarf von vornherein einer Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Die rechtliche Grundlage bilden das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetz. Die Wasserbehörden beobachten die Pegelstände und kontrollieren die Wasserentnahmen weiterhin gemäß ihren örtlichen Zuständigkeiten engmaschiger als sonst. Bei unsachgemäßen Entnahmen drohen Geldbußen.
Nähere Informationen zum Thema sind auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/gewaesser-und-bodenschutz abrufbar. Aktuelle Daten und Berichte zur Situation in Hessen liefert das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de/themen/duerre.